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Kern<br />

→Atomkern, →Spaltzone.<br />

Kernanlage<br />

Für die Anwendungen der Vorschriften über die Haftung definiert das Atomgesetz als Kernanlage:<br />

• Reaktoren, ausgenommen solche, die Teil eines Beförderungsmittels sind;<br />

• Fabriken für die Erzeugung oder Bearbeitung von Kernmaterialien,<br />

• Fabriken zur Trennung der Isotope von Kernbrennstoffen,<br />

• Fabriken für die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe;<br />

• Einrichtungen für die Lagerung von Kernmaterialien, ausgenommen die Lagerung solcher Materialien<br />

während der Beförderung.<br />

Kernbrennstoff<br />

Nach der Definition des Atomgesetzes sind Kernbrennstoffe besondere spaltbare Stoffe in Form von<br />

• Plutonium-239 und Plutonium-241,<br />

• mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran,<br />

• Stoffen, die einen oder mehrere der vorerwähnten Stoffe enthalten,<br />

• Stoffen, mit deren Hilfe in einer geeigneten Anlage (Reaktor) eine sich selbst tragende Kettenreaktion<br />

aufrechterhalten werden kann und die in einer Rechtsverordnung bestimmt werden.<br />

Kernbrennstoff-Kreislauf<br />

Eine Reihe von Verfahrensstufen bei der Versorgung und Entsorgung von Kernreaktoren mit Kernbrennstoff.<br />

• Versorgung:<br />

Ausgangspunkt der Kernenergienutzung ist die Versorgung der Kernreaktoren mit Uran. Der Urangehalt<br />

der abgebauten Erze beträgt typischerweise 0,2 %. In einem Aufbereitungsverfahren wird das Uran aufkonzentriert.<br />

Es entsteht das Handelsprodukt „Yellow Cake“, das etwa 70 bis 75% Uran enthält. Das im<br />

Yellow Cake enthaltene Uran weist die natürliche Isotopenzusammensetzung von 0,7 % U-235 und<br />

99,3 % U-238 auf. Kernkraftwerke benötigen Uran mit einem Anteil von 3 bis 5 % des spaltbaren Isotops<br />

U-235. Daher muss das Uran an U-235 angereichert werden. Dazu wird das Uran in die chemische<br />

Verbindung UF6 umgewandelt, die leicht in die Gasphase überführt werden kann, da nur in der Gasphase<br />

eine Anreicherung einfach möglich ist. Anreicherungsverfahren (→Gaszentrifuge oder<br />

→Diffusionstrennverfahren) nutzen den geringen Massenunterschied der U-235- und U-238-Moleküle<br />

des UF6, um diese beiden Komponenten zu trennen. Das Produkt der Anreicherungsanlage ist UF6,<br />

dessen U-235-Anteil ca. 3 bis 5 % beträgt. In der Brennelementfabrik wird das UF6 in UO2 umgewandelt.<br />

Aus UO2-Pulver werden Tabletten gepresst, die bei Temperaturen über 1700 °C gesintert und dann in<br />

nahtlos gezogene Hüllrohre aus einer Zirkonlegierung gefüllt und gasdicht verschlossen werden. Man<br />

erhält so einzelne Brennstäbe, die zu Brennelementen zusammengesetzt werden. Brennelemente eines<br />

Druck wasserreaktors enthalten rund 340 kg Uran, eines Siedewasserreaktors rund 190 kg Uran.<br />

•<br />

Entsorgung:<br />

Die Einsatzzeit der Brennelemente im Reaktor beträgt drei bis vier Jahre. Durch Kernspaltung wird<br />

Kernenergie in elektrischen Strom umgewandelt. Dabei nimmt der Anteil des spaltbaren U-235 ab, und<br />

es entstehen die zum Teil radioaktiven Spaltprodukte sowie nennenswerte Mengen des neuen, z. T.<br />

spaltbaren Kernbrennstoffs Plutonium. Alle Tätigkeiten zur Behandlung, Aufarbeitung und Beseitigung<br />

der abgebrannten Brennelemente werden zusammenfassend als Entsorgung bezeichnet. Zwei Arten der<br />

Entsorgung sind möglich: →Wiederaufarbeitung mit Rückgewinnung und Wiederverwendung der nutzbaren<br />

Anteile Plutonium und Uran oder direkte Endlagerung, bei der die abgebrannten Brennelemente<br />

insgesamt als Abfälle deponiert werden. Die Brennelemente kommen zunächst in ein Zwischenlager, in<br />

dem ihre Aktivität abklingt. Bei einer dann folgenden Wiederaufarbeitung werden wiederverwertbares<br />

Uran und Plutonium von den radioaktiven Spaltprodukten getrennt. Für die Wiederverwendung im Kernkraftwerk<br />

müssen Plutonium und Uran - dieses u. U. nach erneuter Anreicherung - wieder zu Brennelementen<br />

verarbeitet werden. Mit ihrem Einsatz im Kernkraftwerk schließt sich der Brennstoffkreislauf. Bei<br />

der direkten Endlagerung wird das gesamte Brennelement einschließlich der Wertstoffe Uran und Plutonium<br />

nach einer Zwischenlagerung zum Zerfall der kurzlebigen Radionuklide und damit verbundener<br />

Reduzierung der zerfallsbedingten Wärmeentwicklung als radioaktiver Abfall entsorgt. Dazu werden in<br />

einer Konditionierungsanlage die Brennelemente zerlegt, in endlagerfähige Gebinde verpackt und dann<br />

als radioaktiver Abfall endgelagert. Beide Wege - Wiederaufarbeitung und direkte Endlagerung - sind in<br />

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