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Stilllegung von Kernkraftwerken<br />

Voraussetzung für den Beginn der Stillegungsarbeiten ist, dass Kernbrennstoff, Kühlmittel und die radioakti-<br />

ven<br />

Betriebsabfälle aus der Anlage entfernt sind. Dadurch wird das ursprüngliche Aktivitätsinventar weitge-<br />

hend auf die in den<br />

aktivierten und kontaminierten Komponenten enthaltene Aktivität reduziert. Diese Rest-<br />

aktivität liegt dann überwiegend nur noch in fester Form vor und beträgt ein Jahr nach Außerbetriebnahme<br />

weniger als ein Prozent des Aktivitätsinventars einer in Betrieb befindlichen Anlage. Je nach Umständen des<br />

Einzelfalles ergeben sich drei Stillegungshauptvarianten: gesicherter Einschluss, Teilbeseitigung mit<br />

gesi-<br />

chertem<br />

Einschluss, totale Beseitigung.<br />

stochastische Strahlenwirkung<br />

Wirkungen ionisierender Strahlung, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass sie auftreten, jedoch nicht ihr<br />

Schweregrad, eine<br />

Funktion der Dosis ist, ohne dass ein Schwellenwert<br />

besteht. Nichtstochastische Wirkungen,<br />

heute deterministische Strahlenwirkungen genannt, sind solche, bei denen der Schweregrad<br />

der Wirkung<br />

mit der Dosis variiert<br />

und für die ein Schwellenwert besteht. In dem für Strahlenschutzzwecke relevanten<br />

Dosisbereich gehören<br />

vererbbare Schäden und Krebs und Leukämie zu den stochastischen Strahlenwirkungen.<br />

Die Internationale Strahlenschutzkommission<br />

gibt in der ICRP-Publication 103 von 2007 für Krebs und Leukämie<br />

einen Wert von<br />

5,5 % pro Sievert und vererbbare Schäden von 0,2 % pro Sievert an. Zur Verdeutli<br />

chung dieses Wertes folgende Rechnung: Die jährliche natürliche Strahlenexposition von 2,1 mSv<br />

in<br />

Deutschland führt bei den<br />

rund 82 Mio. Einwohnern zu einer Gesamtdosis von 172 000 Sv. Wird dieser<br />

Wert<br />

mit diesem Risikofaktor<br />

für Krebsmortalität von 5,5 % pro Sievert multipliziert, so ergeben sich rechnerisch<br />

durch die natürliche Strahlung<br />

jährlich rund 9 500 Krebssterbefälle.<br />

Störfall<br />

Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen<br />

Gründen nicht fortgeführt<br />

werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit<br />

vorsorglich Schutzvorkehrungen<br />

vorzusehen sind.<br />

Störfall ablaufanalyse<br />

Methodische Untersuchung des Ablaufes<br />

eines Störfalles. Die Störfallablaufanalyse dient der Ermittlung<br />

physikalischer, chemischer und technischer Vorgänge beim Ablauf eines Störfalles sowie der Bestimmung<br />

der Auswirkung bezüglich<br />

Art und Menge der beim Störfall freigesetzten Radionuklide. Die aus der Störfallablaufanalyse<br />

möglichen Rückschlüsse auf die Qualität des untersuchten technischen Systems initiieren<br />

in<br />

der Regel Maßnahmen<br />

zur Steigerung von Systemsicherheit und -zuverlässigkeit.<br />

Störfalleintrittsanalyse<br />

Methodische Analyse zur Untersuchung von Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Störfällen<br />

anhand von Ereignis- und Fehlerbäumen.<br />

Störfallkategorien<br />

Die meldepflichtigen Ereignisse in kerntechnischen Anlagen werden in Deutschland nach der →AtSMV entsprechend<br />

der sicherheitstechnischen Bedeutung unterschiedlichen Kategorien zugeordnet.<br />

- Kategorie S: Dieser Kategorie sind solche Ereignisse zuzuordnen, die der Aufsichtsbehörde sofort<br />

gemeldet werden müssen,<br />

damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maß-<br />

nahmen veranlassen<br />

kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, die akute sicherheitstechnische Män-<br />

gel aufzeigen.<br />

- Kategorie E: In der Kategorie E sind solche Ereignisse einzustufen, die zwar keine Sofortmaßnahmen<br />

der Aufsichtsbehörde verlangen, deren Ursache aber aus Sicherheitsgründen geklärt und in angemessener<br />

Frist behoben werden muss. Dies sind z. B. Ereignisse, die sicherheitstechnisch potentiell -<br />

aber nicht unmittelbar - signifikant<br />

sind.<br />

- Kategorie N: Der Kategorie N sind Ereignisse von allgemeiner sicherheitstechnischer Relevanz zuzuordnen,<br />

über die die Aufsichtsbehörde informiert werden muss. Dies sind in der Regel Ereignisse, die<br />

über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse hinausgehen und im Sinne der Sicherheitskriterien<br />

von Bedeutung sind (Gewährleistung eines möglichst störfallfreien und umweltverträglichen Betriebs<br />

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