H - LAN
H - LAN
H - LAN
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stilllegung von Kernkraftwerken<br />
Voraussetzung für den Beginn der Stillegungsarbeiten ist, dass Kernbrennstoff, Kühlmittel und die radioakti-<br />
ven<br />
Betriebsabfälle aus der Anlage entfernt sind. Dadurch wird das ursprüngliche Aktivitätsinventar weitge-<br />
hend auf die in den<br />
aktivierten und kontaminierten Komponenten enthaltene Aktivität reduziert. Diese Rest-<br />
aktivität liegt dann überwiegend nur noch in fester Form vor und beträgt ein Jahr nach Außerbetriebnahme<br />
weniger als ein Prozent des Aktivitätsinventars einer in Betrieb befindlichen Anlage. Je nach Umständen des<br />
Einzelfalles ergeben sich drei Stillegungshauptvarianten: gesicherter Einschluss, Teilbeseitigung mit<br />
gesi-<br />
chertem<br />
Einschluss, totale Beseitigung.<br />
stochastische Strahlenwirkung<br />
Wirkungen ionisierender Strahlung, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass sie auftreten, jedoch nicht ihr<br />
Schweregrad, eine<br />
Funktion der Dosis ist, ohne dass ein Schwellenwert<br />
besteht. Nichtstochastische Wirkungen,<br />
heute deterministische Strahlenwirkungen genannt, sind solche, bei denen der Schweregrad<br />
der Wirkung<br />
mit der Dosis variiert<br />
und für die ein Schwellenwert besteht. In dem für Strahlenschutzzwecke relevanten<br />
Dosisbereich gehören<br />
vererbbare Schäden und Krebs und Leukämie zu den stochastischen Strahlenwirkungen.<br />
Die Internationale Strahlenschutzkommission<br />
gibt in der ICRP-Publication 103 von 2007 für Krebs und Leukämie<br />
einen Wert von<br />
5,5 % pro Sievert und vererbbare Schäden von 0,2 % pro Sievert an. Zur Verdeutli<br />
chung dieses Wertes folgende Rechnung: Die jährliche natürliche Strahlenexposition von 2,1 mSv<br />
in<br />
Deutschland führt bei den<br />
rund 82 Mio. Einwohnern zu einer Gesamtdosis von 172 000 Sv. Wird dieser<br />
Wert<br />
mit diesem Risikofaktor<br />
für Krebsmortalität von 5,5 % pro Sievert multipliziert, so ergeben sich rechnerisch<br />
durch die natürliche Strahlung<br />
jährlich rund 9 500 Krebssterbefälle.<br />
Störfall<br />
Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen<br />
Gründen nicht fortgeführt<br />
werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit<br />
vorsorglich Schutzvorkehrungen<br />
vorzusehen sind.<br />
Störfall ablaufanalyse<br />
Methodische Untersuchung des Ablaufes<br />
eines Störfalles. Die Störfallablaufanalyse dient der Ermittlung<br />
physikalischer, chemischer und technischer Vorgänge beim Ablauf eines Störfalles sowie der Bestimmung<br />
der Auswirkung bezüglich<br />
Art und Menge der beim Störfall freigesetzten Radionuklide. Die aus der Störfallablaufanalyse<br />
möglichen Rückschlüsse auf die Qualität des untersuchten technischen Systems initiieren<br />
in<br />
der Regel Maßnahmen<br />
zur Steigerung von Systemsicherheit und -zuverlässigkeit.<br />
Störfalleintrittsanalyse<br />
Methodische Analyse zur Untersuchung von Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Störfällen<br />
anhand von Ereignis- und Fehlerbäumen.<br />
Störfallkategorien<br />
Die meldepflichtigen Ereignisse in kerntechnischen Anlagen werden in Deutschland nach der →AtSMV entsprechend<br />
der sicherheitstechnischen Bedeutung unterschiedlichen Kategorien zugeordnet.<br />
- Kategorie S: Dieser Kategorie sind solche Ereignisse zuzuordnen, die der Aufsichtsbehörde sofort<br />
gemeldet werden müssen,<br />
damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maß-<br />
nahmen veranlassen<br />
kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, die akute sicherheitstechnische Män-<br />
gel aufzeigen.<br />
- Kategorie E: In der Kategorie E sind solche Ereignisse einzustufen, die zwar keine Sofortmaßnahmen<br />
der Aufsichtsbehörde verlangen, deren Ursache aber aus Sicherheitsgründen geklärt und in angemessener<br />
Frist behoben werden muss. Dies sind z. B. Ereignisse, die sicherheitstechnisch potentiell -<br />
aber nicht unmittelbar - signifikant<br />
sind.<br />
- Kategorie N: Der Kategorie N sind Ereignisse von allgemeiner sicherheitstechnischer Relevanz zuzuordnen,<br />
über die die Aufsichtsbehörde informiert werden muss. Dies sind in der Regel Ereignisse, die<br />
über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse hinausgehen und im Sinne der Sicherheitskriterien<br />
von Bedeutung sind (Gewährleistung eines möglichst störfallfreien und umweltverträglichen Betriebs<br />
142