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Archiv für slavische Philologie

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Dopsch, Sozial- n. Wirtschaftsverfassung d. Alpenslaven, ang. v. Scepkin. 547<br />

näheren Aufschluß erhalten, ergibt sich, daß sie meist im Familienverbande<br />

untereinander stehen. Nun köünte man annehmen, daß da <strong>slavische</strong> Ein-<br />

richtungen vorliegen. Doch, wo <strong>slavische</strong> Namen fehlen, sieht A. Dopsch mit<br />

Recht keinen Grund, spezifisch <strong>slavische</strong> Hauskommnnionen vorauszusetzen.<br />

So hat er communes (socii) <strong>für</strong> Ober- und Nieder-Österreich als Besitz zu ge-<br />

samter Hand, Gemeinderschaften, erklärt, wie solche ja auch sonst in Deutsch-<br />

land und in der Schweiz vorkommen. Andererseits werden unter den hier<br />

auftretenden Gemeinern oft auch Slaven gemeint sein. Das bezeugen schon<br />

die Namen der Zinsleute an verschiedeneu Stellen, z. B. der steiermärkischeu<br />

Urbare. Sicherlich also sind die Hauskommnnionen bei den Alpenslaven im<br />

Mittelalter bereits vorhanden gewesen. Wahrscheinlich schon, seitdem sie<br />

diese Gebiete zuerst in Besitz nahmen, also wohl gleichzeitig mit den deutschen<br />

und romanischen Gemeinderschaften. Wenigstens gibt es keinen Grund, unter<br />

ihnen je nach Nationalität einen chronologischen Unterschied zu machen.<br />

Diese communes oder Gemeiner sind keineswegs gleichmäßig über das<br />

ganze Land hin verteilt; sie finden sich nicht überall. Wir treffen sie häufig<br />

in Osterreich sowohl wie in Steiermark in den gebirgigen Teilen des Landes;<br />

sie treten stark zurück, ja fehlen meist ganz in der Ebene. Offensichtlich haben<br />

wirtschaftliche Motive dazu mitgewirkt. Sie werden sich, nach A. Dopsch,<br />

naturgemäß dort »gebildet« (erhalten?) haben, wo eine gemeinsame wirt-<br />

schaftliche Tätigkeit, ein Zusammenwirken mehrerer erforderlich war; vor<br />

allem also bei der Rodung und Urbarmachung von Wäldern oder Ödland.<br />

»Wirtschaftliche Motive haben also m. E. liauptsächlich die Entstehung (Er-<br />

haltung?) solcher Gemeinschaften veranlaßt. Zur Durchführung wirtschaft-<br />

licher Unternelimungen bieten sich bei jugendlicher Kultur zunächst die<br />

natürlichen Verbände des Blutes, das Geschlecht, die Verwandten, dar . . . Sie<br />

(die Hauskommunioneu) bestehen auch heute noch dort, wo sie sich erhalten<br />

haben, zumeist und überwiegend aus Verwandten. Allein man wird nicht<br />

übersehen dürfen, daß noch in historisch ganz heller Zeit solche Gemeinder-<br />

schaften vielfach auch künstlich begründet wurden, ohne daß ein familienrechtliches<br />

Verhältnis zugrunde lag.« Uns will es scheinen, daß A. Dopsch<br />

hier wirtschaftliche Motive mehr <strong>für</strong> das Fortbestehen und die Erhaltung<br />

solcher Gemeinschaften, wie es auch bei der sud<strong>slavische</strong>n Zadruga der Fall<br />

war, iils <strong>für</strong> ihre Entstehung walten lassen dürfte. Er erkennt ja selbst an,<br />

daß zwischen der kleinen und der großen Familie (kuca) kein Rechtsunterschied<br />

vorhanden war und daß bei diesen Gemeinderschaften auch das Eache-<br />

recht sowohl unter den Slaven, als auch in der Schweiz zu finden ist. Also<br />

ein Komplex von psychologischen und sozialen Motiven konnte bei der Ent-<br />

stehung der Gemeinschaften auch da wirken, wo die wirtschaftlichen Bedingungen<br />

des eigenen Ackerbaus entweder garnicht gegenwärtig, oder auch<br />

<strong>für</strong> kleine Familien erträglich waren.<br />

Durch seine Auseinandersetzung, daß <strong>slavische</strong> Hauskommunionen in<br />

den Alpenländern, wo weder das byzantinische Steuersystem, noch auch die<br />

Finanzpolitik der Türken wirken konnten, bereits <strong>für</strong> das XIIL Jahrh. sicher<br />

bezeugt sind, hat A. Dopsch gewissen Konstruktionen Johann Peisker's den<br />

Boden unter den Füßen entzogen. Die Studien <strong>für</strong> die Ausgabe der landes-<br />

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