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Archiv für slavische Philologie

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Kritischer Anzeiger.<br />

Viehzucht mülSten wir in den Urbaren doch häufig und immer wieder aul<br />

Viehhöfe, Weiden und Wiesen, Alpen u. dgl. stoßen und insbesondere auch<br />

in den Zinsen adäquate Erscheinungen, Käsedienste vor allem wahrnehmen.<br />

Das trifft auch <strong>für</strong> gewisse Gebiete von Obersteiermark tatsächlich zu, keines-<br />

falls aber <strong>für</strong> die untersteirischen Amter, wie Tüffer, Marburg usw., jene also,<br />

wo die Sujjaue erwähnt werden. Sicherlich deutet die regelmäßige Erwähnung<br />

von Schafen und Lämmern unter den Zinsen im Amte Tüffer auf eine nicht<br />

unbeträchtliche Schafzucht hin.. Allein an erster Stelle wird als der große<br />

und Hauptzins doch auch da stets jener an Getreide (Weizen und Hafer) er-<br />

wähnt. Mit viel größerem Eechte denn als Schafhirten hätte Peisker die<br />

Supane Steiermarks als Schweinehirten bezeichnen können. Doch ist das<br />

Schwein kein eigentliches Herden- und Weidetier; zu einer Schweinezucht ist<br />

neben reichlicher Eichelmast ein gewisser Grad von Ansässigkeit des Züchters<br />

unerläßlich. Die regelmäßig vorkommenden Käsezinse lassen wohl keinen<br />

Zweifel übrig darüber, daß die Alpenslaven bereits vor der deutschen Landnahme<br />

Rinderzucht trieben und das Rind nicht nur als Zug- sondern auch als<br />

Milchtier verwerteten. Im allgemeinen ist jedoch die Viehzucht nicht Selbstzweck,<br />

sondern steht in Verbindung mit dem Ackerbau.<br />

Für den Ackerbau fand Peisker an zwei Stellen des Salzburger Urbares<br />

vom Jahre 1309 die Bemerkung: »villa que habet aratrum, tenetur arare« und<br />

>si villa habet integrum aratrum, tenetur.« Der Mangel irgend eines Pfluges<br />

oder dessen Gemeinsamkeit in einer Kornbau treibenden Ortschaft jener<br />

Gegenden weist nun <strong>für</strong> ihn untrüglich auf Bodenbestellung mittels des<br />

Karstes, also auf Brandwirtschaft hin. Nun finden die Fälle, wo einem Orte<br />

der Pflug fehlt, glaublichere Erklärung in den Quellen. In dem Salzburger<br />

Urbar vom J. 1309 findet sich tatsächlich wiederholt die Bemerkung, daß den<br />

größten Teil der Äcker oder des Dorfes das Wasser, d. i. wohl Überschwemmungen,<br />

zerstört habe; es waren dabei wohl auch Pflüge mit zerstört oder zu<br />

Grunde gegangen. Man wird im Gegenteile hier voraussetzen dürfen, daß in<br />

der Regel ein Pflug vorhanden war und jene villae, die keinen solchen besaßen,<br />

zu den Ausnahmen zählten. In vielen Fällen, wo die aratra der Grund-<br />

herrschaft selbst gehörten, bestiftete diese einzelne villae nicht mit solchen<br />

dauernd, sondern nur zur Zeit der Ackerung, also zweimal im Jahre. Es<br />

handelt sich hier um die Ackerfronden, welche die einzelne villa zu leisten<br />

hat. Im ganzen aber wird man annehmen dürfen, daß auch <strong>für</strong> einzelne Teile<br />

der Dorfflur eine gemeinsame Ackerung des ganzen Dorfes statt hatte. Manch-<br />

mal spricht ein Urbar auch von Ackerfronden zur Fastenzeit cum aratris<br />

propriis.<br />

Nun fand Peisker bei Hlubek (Die Landwirtschaft des Herzogtums Steiermark,<br />

1846), daß Brandwirtschaft in Steiermark noch im XIX. Jahrh. vorkam<br />

und daß dabei nach Verbrennung des Holzes oder Gestrüppes der Boden mit<br />

Menschenhänden bearbeitet M'crde. Was zu Hlubeks Zeiten in den südlichsten<br />

Gegenden Steiermarks bereits eine seltene Ausnahme bildete, das mochte<br />

nach Peisker anfangs des XIV. Jahrh. Regel gewesen sein. Indessen hat<br />

solche Brand wirtschaft große, mächtige Waldbestände zur Voraussetzung. Nun<br />

waren aber die <strong>slavische</strong>n Gegenden Untersteiermarks bereits im XllL. Jahrh.

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