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Archiv für slavische Philologie

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Kritischer Anzeiger.<br />

Es genügt wohl nicht zu sagen, Papst Stephan konnte unmöglich so sprechen,<br />

wenn ihm der Brief vom J. s^o bekannt gewesen wäre. Auch die Annahme<br />

einer teilweisen Fälschung Wichings müßte genauer dargelegt und eingehender<br />

begründet werden, als dies in dem vorliegenden Buche geschieht. Im<br />

zweiten Teile (S. 116 fg.) bespricht der Verf. kurz die Schicksale der slav.<br />

Liturgie in Bulgarien, ausführlicher jedoch ihr Auftreten in Kroatien, wobei<br />

auch ihr Vordringen in Böhmen und Polen gestreift wird. Die beiden letzten<br />

Kapitel sind kirchenrechtlichen (kanonistischen) Charakters. Der Verf. er-<br />

örtert darin vom Standpunkte des kirchlichen Rechtes die Einführung der<br />

slav. Sprache in die Liturgie, mit besonderer Rücksicht auf Kroatien. In<br />

dieser Beziehung gelangt der Verf. zu folgenden Sätzen : Die slav. Liturgie<br />

verbreitete sich in Dalmatien, welches unter die Jurisdiktion Methods nicht<br />

gehörte und auf welches Land daher die Erlässe Hadrians fvom J. '>70) und<br />

Johanns SSO; sich nicht erstrecken konnten, auf nicht offiziellem Wege und<br />

behauptete sich daselbst ohne ausdrückliche päpstliche Genehmigung. Durch<br />

die autoritative Entscheidung des Papstes Stephan VI. (vom J. ^Sn) wurde die<br />

<strong>slavische</strong> Liturgie überhaupt und allgemein verboten, was natürlich auch <strong>für</strong><br />

Kroatien Geltung hatte. Ihr weiterer Bestand in diesem Lande hatte daher<br />

nur das Gewohnheitsrecht zur Grundlage. Erst durch das Reskript des<br />

Papstes Innocenz IV. vom J. !21^ ist die <strong>slavische</strong> Liturgie [mit glagolitischer<br />

Schrift) <strong>für</strong> Kroatien kirchenrechtlich festgelegt. Mit der Analyse dieser<br />

päpstlichen Entscheidung schließt der vorliegende I. Band, in welchem der<br />

Verf. auf Grund einer eingehenden Kenntnis der geschichtlichen Quellen und<br />

ihrer Literatur ein möglichst treues und objektives Bild der historischen Ereig-<br />

nisse bietet, welche sich an die Einfuhrung der <strong>slavische</strong>n Sprache in die<br />

kirchliche Liturgie knüpften und welche insbesondere in Kroatien ihre Fort-<br />

setzung fanden.<br />

Im Anschlüsse an diese kurze Besprechung der beiden Publikationen<br />

möchte ich auf die bemerkenswerten historischeu »Studien zum Register<br />

Johanns VIII.« von E. Caspar im Neuen <strong>Archiv</strong> XXXVI, 1910, S. 77—156,<br />

verweisen, worin der Nachweis geführt wird, daß das genannte Register in<br />

der Tat nur eine mechanische Abschrift des Originals ist und daß daher alle<br />

in demselben enthaltenen Urkunden, darunter insbesondere die Bulle »In-<br />

dustriae tuae«, ohne Zweifel authentisch sind. Die böhmischen Historiker,<br />

Prof. V. Novotny (Gas. mod. filol. I, 1911, 74—7.5) und Prof. K. Krofta ^Ces.<br />

cas. bist. XVII, 1911, 257) anerkennen ohne Vorbehalt die gelungene Beweisführung<br />

E. Caspars, und so darf man hoffen, daß endlich der denkwürdige<br />

Brief (Bulle) Johanns VIII. vom J. 880, dessen Echtheit zuletzt Dr. Fr. Hybl<br />

iCes. cas. bist. XIV, 1908, 159 fg.) ausführlich bekämpfte, als unzweifelhaft<br />

echt wird anerkannt werden.<br />

Prag.<br />

Fr- Pastrnek.

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