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Volltext deutsch - Safeguard for Agricultural Varieties in Europe

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12.1.2. Rechtliche Grundlagen für die Erhaltung Kulturpflanzen<br />

Für die Umsetzung von landwirtschaftlichen Aktionen zur Erhaltung von PGREL<br />

(pflanzengenetische Ressourcen <strong>in</strong> der Landwirtschaft) s<strong>in</strong>d folgende rechtliche Grundlagen<br />

vorhanden:<br />

Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen <strong>in</strong> Ernährung und Landwirtschaft:<br />

• Landwirtschaftsgesetz: Der Artikel 140 ermöglicht dem Bund für die Erhaltung von<br />

pflanzengenetischen Ressourcen der Landwirtschaft f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung zu<br />

bieten. Dieser Artikel bildet auch die eigentliche Rechtsgrundlage für die F<strong>in</strong>anzierung<br />

der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes.<br />

Schutz der Lebensräume:<br />

• Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01): Dieses Gesetz sieht vor, Menschen, Tiere,<br />

Pflanzen, ihre Lebensgeme<strong>in</strong>schaften und Lebensräume zu schützen. Diese Elemente<br />

umfassen die Biodiversität im weiteren S<strong>in</strong>ne.<br />

• Raumplanungsgesetz: Das Raumplanungsgesetz sichert die für die Erhaltung der<br />

PGREL notwendigen Flächen.<br />

• Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes (NHG; SR 451) und der Kantone: Ermöglicht<br />

den zuständigen Stellen, Biotope und Lebensräume von sehr hohem ökologischen<br />

Wert zu erhalten, <strong>in</strong>dem mit Landwirten vertragliche Vere<strong>in</strong>barungen getroffen<br />

werden, damit sie das bis jetzt angewandte Bewirtschaftungssystem beibehalten oder<br />

<strong>in</strong>dem besondere Bewirtschaftungsregeln festgelegt werden. Diese Massnahme<br />

schliesst auch die Erhaltung und Förderung von traditionellen Kenntnissen und<br />

Praktiken von lokalen Geme<strong>in</strong>schaften mit traditionellen Lebensweisen e<strong>in</strong>, was<br />

wiederum der Erhaltung von Biodiversität zugute kommt.<br />

Unterstützungsmassnahmen <strong>in</strong> der Landwirtschaft, welche besonders <strong>in</strong> der Berglandwirtschaft<br />

zur Erhaltung der Biodiversität beitragen:<br />

• Erhaltung oder Schaffung von extensiven und wenig <strong>in</strong>tensiven Weiden, Streuwiesen,<br />

Hecken, Böschungen, Buntbrachen und Hochstammobstbäumen tragen zur<br />

genetischen Vielfalt bei (Ökotypen für Futterpflanzen, Sorten für Obstbäume) sowie<br />

zur Diversität der Arten und Ökosysteme (Art. 31b)<br />

• Ökoprogramm (Art. 31b, Abs. 1 LwG): Trägt zur Diversität der Ökosysteme bei<br />

(Lebensraum und Landschaft)<br />

• Re<strong>for</strong>m der Landwirtschaft: Wirkt der Tendenz entgegen, dass durch Intensivierung<br />

der Verlust an natürlichen Lebensräumen gefördert wird.<br />

12.1.3. Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes<br />

1994 ratifizierte das eidgenössische Parlament das Übere<strong>in</strong>kommen von Rio zur Erhaltung der<br />

biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention) von 1992. Jedes Land hat sich verpflichtet,<br />

im Rahmen se<strong>in</strong>er Möglichkeiten das pflanzliche Erbe se<strong>in</strong>er Nation zu bewahren. Das<br />

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), welches diesen Auftrag vom Bundesrat erhielt, setzte<br />

dafür e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe ‚Genetische Ressourcen’ e<strong>in</strong>. Ende Oktober 1997 wurde durch den<br />

Bundesrat die Lancierung e<strong>in</strong>es Nationalen Aktionsplanes bewilligt. Der Artikel 140 des<br />

Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (vom 29. April 2000) bildet die eigentliche<br />

Rechtsgrundlage für die F<strong>in</strong>anzierung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes für<br />

Kulturpflanzen. Für den Schutz der vom Aussterben bedrohten Kulturpflanzen wurden <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er ersten Etappe folgende Schwerpunkte besonders hervorgehoben: Gesamtschweizerische<br />

Inventare, Erhaltungsprogramm für Obstarten, Durchführung von Erhaltungs- und<br />

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