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Volltext deutsch - Safeguard for Agricultural Varieties in Europe

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verloren, wird auch unweigerlich die e<strong>in</strong>e oder andere Kuriosität des Sortiments<br />

verschw<strong>in</strong>den.<br />

Bezeichnend für lange <strong>in</strong> situ erhaltene Sorten ist deren hohe genetische Stabilität wie sie z.B.<br />

die drei Zuchtsorten Probus, Tassilo und Union aufweisen. Sie haben trotz vieljährigem<br />

Nachbau ihren botanischen Habitus und ihre Ertragsleistung nicht geändert, sondern s<strong>in</strong>d<br />

vielmehr durch den Züchtungs<strong>for</strong>tschritt überholt worden.<br />

Die öffentlichen Institutionen arbeiten zunehmend enger mit botanischen Gärten und<br />

naturwissenschaftlichen E<strong>in</strong>richtungen wie Museen zusammen. Hier ist e<strong>in</strong>e Möglichkeit der<br />

<strong>in</strong> situ Erhaltung gegeben. Zahlreiche Projekte, die <strong>in</strong> den letzten Jahren auf die Be<strong>in</strong>e gestellt<br />

wurden belegen dies.<br />

E<strong>in</strong> Grossteil der <strong>in</strong> situ Erhaltung wird immer noch von Privatpersonen und Vere<strong>in</strong>en<br />

geleistet. Diese haben die Möglichkeit, auf Kle<strong>in</strong>flächen pflanzengenetisches Material zu<br />

erhalten und an Interessierte weiterzugeben. Pionierarbeit hat der Vere<strong>in</strong> Arche Noah mit all<br />

se<strong>in</strong>en Erhalter<strong>in</strong>nen und Erhaltern geleistet, die mit viel Idealismus die ihnen anvertrauten<br />

Pflanzen kultivieren. Der Vere<strong>in</strong> verfolgte von Anfang an die Absicht, bedrohte Kulturpflanzensorten<br />

zu sammeln und lebend zu erhalten, um diese <strong>in</strong>teressierten Bauern oder<br />

Gärtnern zur Verfügung zu stellen.<br />

21.1.4. Die Handhabung der Verbreitung von Landsorten<br />

Es war und ist bei den Landwirten üblich, dass sie <strong>in</strong>nerhalb der Nachbarschaft ihr Saatgut<br />

austauschen. Streng nach österreichischem Saatgutgesetz darf man nicht registriertes Saatgut<br />

nicht mehr <strong>in</strong> Umlauf br<strong>in</strong>gen. Dies ist nahezu für alle Landsorten der Fall. Da Landsorten<br />

jedoch mengenmässig e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Anteil ausmachen (der Anteil der angebauten Landsorten<br />

übersteigen <strong>in</strong> Österreich derzeit kaum 100 ha), wird der Vertrieb von Landsortensaatgut von<br />

staatlicher Seite geduldet.<br />

In Österreich wurde der <strong>deutsch</strong>e BSA-Vorschlag unter den Saatgut<strong>in</strong>itiativen diskutiert und<br />

fand die volle <strong>in</strong>haltliche Unterstützung. Dieser be<strong>in</strong>haltet, nach Vorgaben der EU die<br />

Inverkehrsetzung von nichtoffiziellen Sorten, die unter den Begriff der „Herkunft" fallen<br />

sollen. Danach kam es zu e<strong>in</strong>em Dialog mit der Bundesregierung. Das Ergebnis, welches auch<br />

von der Bundesregierung unterstützt wird, war, dass es ke<strong>in</strong>e Prüfung und ke<strong>in</strong> Doppelregister<br />

geben soll, sondern dass die Anzeige bei Behörden ausreicht. Die Inverkehrbr<strong>in</strong>ger sollten<br />

sich allerd<strong>in</strong>gs registrieren lassen. Der Produzent soll auf dem Etikett stehen.<br />

Im Unterschied zum BSA-Vorschlag sieht der österreichische Vorschlag jedoch vor, dass es<br />

zwei Arten von Herkunftssaatgut gibt:<br />

- Saatgut, das zu bekannten Sorten gehört; d.h. Sorten, die <strong>in</strong> Genbankbeständen beschrieben<br />

s<strong>in</strong>d oder früher zugelassen waren. Der Inverkehrbr<strong>in</strong>ger solchen Saatguts muss Herkunft und<br />

Namen offenlegen. Es erfolgen stichprobeartige Überprüfungen. Bei diesen Sorten gibt es<br />

ke<strong>in</strong>e Höchstgrenzen.<br />

- Saatgut von unbekannter Herkunft (auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er europäischen Genbank nicht beschrieben).<br />

Dieses Saatgut unterliegt Höchstmengen; die Inverkehrbr<strong>in</strong>gung muss angezeigt werden und<br />

das Saatgut muss beschrieben werden. Die Höchstmengen bestimmen sich nach den Arten,<br />

wobei der österreichische Vorschlag vorsieht, die Höchstmenge nach e<strong>in</strong>em bestimmten<br />

Prozentsatz der ausgesäten Saatgutmenge jeder Art zu bestimmen. Über diesen Prozentsatz<br />

gibt es noch ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung.<br />

Für das österreichische Vorgehen war es wichtig, dass Erhaltungs<strong>in</strong>itiativen und alternative<br />

Züchter geme<strong>in</strong>sam vorgegangen s<strong>in</strong>d und sich nicht spalten liessen. Ausserdem soll man sich<br />

nicht auf e<strong>in</strong>e Positivdef<strong>in</strong>ition dessen e<strong>in</strong>lassen, welche Arten von Saatgut jetzt unter<br />

„Herkunfssaatgut“ fallen, sondern auf e<strong>in</strong>e Negativdef<strong>in</strong>ition, d.h. z.B. „nicht zugelassene<br />

Sorten“.<br />

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