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Volltext deutsch - Safeguard for Agricultural Varieties in Europe

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F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung:<br />

Zur Unterstützung der Erhaltungsmassnahmen werden vom Staat entsprechende f<strong>in</strong>anzielle<br />

Mittel bereit gestellt.<br />

Fachstelle/Koord<strong>in</strong>ationsstelle:<br />

Um die Koord<strong>in</strong>ation und Überwachung der Erhaltungsarbeiten sowie den effizienten E<strong>in</strong>satz<br />

der öffentlichen Gelder sicherzustellen, soll e<strong>in</strong>e Fachstelle e<strong>in</strong>gerichtet werden. Diese<br />

überwacht unter anderem auch das Monitor<strong>in</strong>g der Nutztierbestände und pflegt den Kontakt<br />

zu nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Institutionen. Die Fachstelle untersteht der Oberaufsicht des<br />

Bundesamtes für Landwirtschaft.<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Der Artikel 141 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 28.4.1998 bietet die<br />

gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.<br />

Kontaktadresse:<br />

Bundesamt für Landwirtschaft, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern, Tel: 0041-31/322 26 77, Fax:<br />

0041-31/322 26 34, URL: http://www.blw.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Kontaktperson:<br />

Kar<strong>in</strong> Wohlfender, Tel: 0041-31/322 25 22, E-Mail: kar<strong>in</strong>.wohlfender@blw.adm<strong>in</strong>.ch<br />

14.3.2. National Focal Po<strong>in</strong>t<br />

Die nationale Verb<strong>in</strong>dungsstelle (national focal po<strong>in</strong>t) zur FAO ist das Bundesamt für<br />

Landwirtschaft. National Coord<strong>in</strong>ator ist zur Zeit Kar<strong>in</strong> Wohlfender.<br />

Adresse: Kar<strong>in</strong> Wohlfender Bundesamt für Landwirtschaft, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern,<br />

Tel: 0041-31/322 26 77, Fax: 0041-31/322 26 34, URL: http://www.blw.adm<strong>in</strong>.ch, E-Mail:<br />

kar<strong>in</strong>.wohlfender@blw.adm<strong>in</strong>.ch<br />

14.4. F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für die Erhaltung von<br />

seltenen Nutztierrassen <strong>in</strong> der Schweiz<br />

Die Unterstützung der Erhaltung von Schweizer Rassen ist <strong>in</strong> der neuen Tierzuchtverordnung<br />

geregelt. Folgende Unterstützungen s<strong>in</strong>d vorhanden:<br />

• Fond für bedrohte Schweizer Rassen<br />

• Tierzuchtfonds<br />

• Durch die Verordnung über die R<strong>in</strong>dvieh- und Kle<strong>in</strong>viehzucht vom 1. Oktober 1989<br />

(916.310 – Art. 1) werden die Schweizerischen Leistungsrassen gefördert. Der Bund<br />

kann die Förderungsmassnahmen jedoch auch auf gefährdete e<strong>in</strong>heimische Rassen<br />

ausdehnen. Bestimmungen, welche die Erhaltung e<strong>in</strong>er stark gefährdeten Rasse <strong>in</strong><br />

Re<strong>in</strong>zucht oder die Sicherstellung ihres Erbgutes erschweren, können den<br />

Er<strong>for</strong>dernissen entsprechend angepasst werden.<br />

• Ordentliche Tierförderungsbeiträge – für alle dem Züchterverband Pro Specie Rara<br />

angeschlossenen Rassen<br />

• F<strong>in</strong>anzielle Mittel von staatlicher Seite zur Umsetzung der im Rahmen des Nationalen<br />

Aktionsplans vorgesehenen Erhaltungsmassnahmen<br />

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