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Volltext deutsch - Safeguard for Agricultural Varieties in Europe

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4. 2. Schutz der Kulturpflanzen im französischen<br />

Alpenraum<br />

4.2.1. Die Handhabung der Verbreitung von Landsorten<br />

Frankreich ist der führende Produzent von Saatgut <strong>in</strong> der Europäischen Union und belegt nach<br />

den USA weltweit den zweiten Platz.<br />

In Frankreich dürfen nicht offizielle Sorten für die landwirtschaftliche Nutzung nicht<br />

gehandelt werden, es s<strong>in</strong>d nur diejenigen Sorten zulässig, welche auch <strong>in</strong> der offiziellen<br />

Sortenliste e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Ausnahme bilden Sorten, welche <strong>in</strong> den französischen<br />

Genbanken enthalten s<strong>in</strong>d. Bei diesen kann e<strong>in</strong>e Ausnahmebewilligung e<strong>in</strong>geholt werden.<br />

Alte Landsorten dürfen für die Züchtung e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

In Frankreich existiert e<strong>in</strong>e sogenannte B-Liste mit Sorten, die nicht auf der offiziellen Liste<br />

s<strong>in</strong>d und im Kle<strong>in</strong>en vertrieben werden können. Diese basiert auf den Villmor<strong>in</strong> von 1900.<br />

Um diese alten Sorten zu vertreiben, muss man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung se<strong>in</strong>. Zudem gilt es,<br />

wissenschaftliche Beschreibungen der Sorten zu liefern und re<strong>in</strong>e L<strong>in</strong>ien dieser Sorten zu<br />

garantieren. Daher ist trotz der Ausnahmebewilligung die Inverkehrssetzung alter Landsorten<br />

mit enormen Hürden verbunden.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Pflanzengruppen werden zudem sehr unterschiedlich behandelt:<br />

Für Früchte existiert <strong>in</strong> Frankreich e<strong>in</strong> Katalog, welcher jedoch nicht b<strong>in</strong>dend ist. Es besteht<br />

e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destan<strong>for</strong>derung, was die Krankheitsanfälligkeit betrifft. Lokalsorten dürfen <strong>in</strong><br />

ger<strong>in</strong>gen Mengen gehandelt werden. Heute hat man auch die Gebühr von 1500 FF für die<br />

Aufnahme <strong>in</strong> den Früchte-Katalog weggelassen. Die Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d, dass die Fruchtsorten<br />

seit m<strong>in</strong>destens 30 Jahren existieren, und e<strong>in</strong>ige repräsentative Bäume zum Vergleich<br />

herangezogen werden können.<br />

Gemüsesorten müssen dagegen obligatorisch im offiziellen Katalog e<strong>in</strong>geschrieben se<strong>in</strong>.<br />

Viele alte Gemüsesorten s<strong>in</strong>d im Katalog deklariert. Bei den Kartoffeln ist e<strong>in</strong>e ähnliche<br />

Lösung wie bei den Früchten geplant. Für Arznei- und Gewürzpflanzen existiert ke<strong>in</strong> Katalog.<br />

Daher entzieht sich diese Pflanzengruppe e<strong>in</strong>er Kontrolle.<br />

Bisher wurden wenig Bemühungen gemacht, die nicht offiziellen Sorten zu vergleichen. Der<br />

Evaluierungsarbeit hat man erst <strong>in</strong> jüngerer Zeit wieder vermehrt Aufmerksamkeit<br />

entgegengebracht.<br />

4.2.2. Nationale und regionale Gesetze für die Erhaltung von<br />

pflanzengenetischen Ressourcen<br />

Es existiert <strong>in</strong> Frankreich auf Gesetzesebene explizit ke<strong>in</strong> Gesetz, das den Schutz der<br />

Kulturpflanzen zum Inhalt hat. In der nationalen Charta für die Verwaltung der genetischen<br />

Ressourcen s<strong>in</strong>d jedoch die Verpflichtungen der verschiedenen privaten und öffentlichen<br />

Partner schriftlich festgelegt.<br />

4.2.3. Umsetzung des nationalen Aktionsplanes<br />

Das BRG (Bureau des Ressource Génétiques) ist für die Umsetzung des nationalen<br />

Aktionsplans verantwortlich. Die Projekte s<strong>in</strong>d nicht direkt auf die Erhaltungsarbeit/<br />

Inventarisierung ausgerichtet.<br />

1983 bekam das Bureau de Ressources Génétiques den Auftrag, e<strong>in</strong> nationales Programm<br />

zum Schutz der genetischen Ressourcen zu erarbeiten. Das Resultat war e<strong>in</strong>e nationale Charta<br />

für die Verwaltung der genetischen Ressourcen. Die folgenden neun Institutionen gehören<br />

dem wissenschaftlichen Verband des BRG an, s<strong>in</strong>d Mitunterzeichner der nationalen Charta<br />

und haben sich verpflichtet, diese im Verlauf der nächsten Jahre umzusetzen:<br />

- M<strong>in</strong>istère en Chargé de la Recherche, Forschungsm<strong>in</strong>isterium<br />

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