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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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für den Streitfall eingerichtet wird. Gegenüber institutionellen Einrichtungen soll sodie Flexibilität und Schnelligkeit erhöht werden. 229Die SOBau gliedert sich in die nachfolgenden fünf Teile:- Teil I: Allgemeine Bestimmungen- Teil II: Schlichtung- Teil III: Isoliertes Beweisverfahren- Teil IV: Schiedsgerichtsverfahren- Teil V: Kosten und GebührenDas Verfahren der Schlichtung folgt der bereits beschriebenen Vorgehensweise. DieErgebnisse einer erfolgreichen Schlichtung werden in einem Schlichtungsvergleichniedergelegt. Dieser Vergleich kann als Rechtsanwaltsvergleich einVollstreckungstitel werden. 230Nach § 8 Absatz 2 SOBau soll der Schlichter die Befähigung zum Richteramt haben,sofern die Parteien nichts anderes bestimmen. Hiernach können somit auch Nichtjuristenwie Architekten oder Ingenieure als Schlichter tätig werden. In § 8 Absatz 4der SOBau ist geregelt, dass auch mehrere Schlichter bestellt werden können. AlsVorteil wird hierbei angesehen, dass so eine flexible Zusammenarbeit zwischenJuristen und Ingenieuren möglich wird. 231 Sollten sich die Parteien nicht auf einenneutralen Schlichter einigen können, besteht die Möglichkeit, über die ARGEBaurecht eine neutrale Empfehlung zu erlangen. Für diesen Fall werden in einerListe 232 qualifizierte Juristen geführt. Die Mindestanforderungen zur Übernahme indie Liste der ARGE Baurecht sind bereits in 3.4.4 beschrieben. Sollte bei demSchlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung SOBau kein Ergebnis erzieltwerden, besteht die Möglichkeit, das ebenfalls in der SOBau geregelteSchiedsgerichtsverfahren zu durchlaufen.229 Zerhusen, Alternative Streitbeilegung im Bauwesen, 130230 Zerhusen, Alternative Streitbeilegung im Bauwesen, 132231 Wiesel, Schlichtung und Mediation haben im Bauwesen Zukunft, 55232 www.arge-baurecht.de92

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