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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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4.3 Entwicklung von StreitbeilegungsmodulenAlle nachfolgend entwickelten und aufgezeigten Module haben Gemeinsamkeitenund Grundvoraussetzungen, die hier zusammengefasst dargestellt werden.Die in den Modulen benannten Verhandlungsteilnehmer der Parteien sollten sich imVorfeld von angesetzten Verhandlungsterminen mit ihren vorgesetzten Instanzenüber die Strategie und den akzeptablen Einigungskorridor abstimmen. EinVerhandlungsgespräch darf auf den einzelnen Ebenen nur geführt werden, wenn dieVerhandlungsteilnehmer mindestens in definierten Grenzen Verhandlungsvollmachtmitbringen. Dies deckt sich mit der in 2.12 beschriebenen Vollmachtsregelung. Dieseflexibel gehaltene Entscheidungskompetenz auf den einzelnen Verhandlungsebenenist einer starren, absolut definierten maximalen Verhandlungssumme vorzuziehen.Starre Grenzen für einzelnen Ebenen können dazu führen, dass der Streit bei hohenStreitwerten direkt in die Führungsebene getragen wird. Hierbei würden die Vorteileder stufenweisen Erarbeitung eines Verhandlungsergebnisses frühzeitig aufgegeben.Die einzelnen Schritte der Verhandlung sind durch die Teilnehmer in einemgemeinsamen Ergebnisprotokoll einvernehmlich zu dokumentieren und durchUnterschriften zu bestätigen. Die einzelnen Teilergebnisse sind dabei ebenso zudokumentieren wie das Scheitern einer Verhandlung. Bei einer Einigung über einenStreitfall kann auf dieser Basis die endgültige Vertragsanpassung erfolgen. Bei derFortsetzung des Streites dient das gemeinsame Protokoll als Basis für die weiterenVerhandlungen, aus dem zu entnehmen ist, wo bereits eine Einigung erzielt werdenkonnte und wo Dissens besteht.Bei einer fehlenden Einigung sind die Fallunterlagen noch am Tag der gescheitertenVerhandlung an die Teilnehmer der nächsthöheren Ebene zu übergeben. Die in deneinzelnen Modulen erstellten Unterlagen werden dabei fallweise in einer Fallaktezusammengefasst. Die Übergabe der Unterlagen ist grundsätzlich zu dokumentieren.Diese <strong>Dokument</strong>ationspflicht besteht auch für die in den Modulen vorgegebeneÜbergabe von Schriftsätzen.152

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