10.07.2015 Aufrufe

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zuzurechnenden Bereich dazu beizutragen habe, dass die vertraglich vereinbarteBauleistung pünktlich und mängelfrei erbracht werden kann. 114Quack versteht die „klassische Kooperation“ in dem Sinne, dass beideVertragsparteien der jeweils anderen helfen sollen, ihre Rechte zu wahren. 115Über eine Abgrenzung der Begriffe Streit und Zusammenarbeit definiert Kraus daskooperative Verhalten. 116 Dabei können Konflikte und Zusammenarbeit auf zweiverschiedene Weisen ausgetragen werden. Zum einen versuchen die Parteien imStreit ihre jeweiligen Positionen durchzusetzen, um Sieger der Auseinandersetzungzu werden, und zum anderen bemühen sich die Parteien um ein Miteinander, um denKonflikt einvernehmlich zu beenden. Dabei sollen bei der Streitbeilegung durchZusammenarbeit möglichst große Vorteile für die Beteiligten erreicht werden. Beidieser Form der kooperativen Konfliktlösung geht es nicht um Sieg oder Niederlage,sondern um die kreative Lösung eines gemeinsamen Problems.Verbindet man die verschiedenen Definitionen, so ergibt sich, dass die Kooperationnotwendiger Bestandteil eines Bauvertrages ist, ohne den die Erreichung desVertragszweckes nicht möglich ist. 1172.11.2 Allgemeine KooperationspflichtenUnter den allgemeinen Kooperationspflichten kann die generelle Pflicht derBauvertragsparteien zur Zusammenarbeit verstanden werden. Die Rechtssprechungverpflichtet die Bauvertragsparteien zur Kooperation. 118Rechtsfolgen können aber erst aus einer Verletzung der sich aus demKooperationsverhältnis ergebenden Obliegenheiten und Pflichten zur Mitwirkung und114 Vygen, Ingenstau/Korbion, VOB/ B, § 9 Rdn. 17115 Quack, Der Bauvertrag als Kooperationsvertrag, IBR 2000, 198116 Kraus, Rational-Kooperatives Verhandeln – Eine geeignete Alternative zum Bauprozess?, JahrbuchBaurecht 1998, 137Jahrbuch Baurecht 1998, 137117 Fuchs, Kooperationspflichten der Bauvertragsparteien, 68118 BGH, NZ Bau 2001, 12938

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!