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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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6.6 Einbindung von VorunternehmernProblemstellung:Bei Bauprojekten wird ein Bauherr, wenn er nicht die Leistungen durch einenGeneralunternehmer oder Generalübernehmer ausführen lässt, mehrereEinzelvergaben vornehmen und damit mehrere Vertragspartner in derBauausführung zu steuern haben. Bei Eintritt eines Streitfalls kann sich dieseProblematik auf die Leistung der nachfolgend ausführenden Unternehmer auswirken.So kann der Bauherr unter Umständen erst mit einem vorleistenden Unternehmenüber die Auswirkungen einer Bauverzögerung verhandeln, wenn ihm die Ansprüchedes nachfolgend leistenden Unternehmens bekannt geworden sind.Lösung:Bei der vertraglichen Festlegung auf das Streitbeilegungsmodell, ist der Auftraggeberverpflichtet, das Streitbeilegungsmodell auch für weitere in der Bauausführung für ihntätige Unternehmen zu vereinbaren. Die Beziehungen und Wirkungen sind in derFolge vergleichbar mit den Ausführungen zu 6.5 – Einbindung vonNachunternehmern –, nur dass sich die Darlegungen nicht auf das VerhältnisAuftragnehmer zu Nachunternehmer, sondern von Bauherr zu vorleistendenUnternehmen beziehen.189

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