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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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4.3.3 Modul oberste LeitungsebeneDie Verhandlungen im Modul Oberste Leitungsebene werden durch das bereitseingeführte Expertengremium weitergeführt. Die Parteien werden je nachUnternehmensform durch ihren zuständigen Geschäftsführer oder ihren zuständigenVorstand vertreten. Das Verhandlungsboard besteht somit im Modul ObersteLeitungsebene aus vier Personen. Die Durchführung der Verhandlung hat innerhalbvon 15 Werktagen nach Scheitern der Verhandlungen im Rahmen des ModulsLeitungsebene III stattzufinden. Dieser Zeitkorridor berücksichtigt, dass die obersteEbene der Unternehmensführung zeitlich stark belastet ist und eine gemeinsameTerminfindung einen größeren Zielkorridor benötigt. Zur Beschleunigung desStreitbeilegungsverfahrens ist jedoch ein möglichst frühzeitiger Termin anzustreben.Die Verhandlung, für die mindestens ein halber Tag anzusetzen ist, soll dabei diebereits erläuterten Grundsätze für eine Schlichtung beinhalten und wie folgt ablaufen: Vorstellung der Verhandlungsgeschichte durch das Expertengremium Darstellung der aktuellen Verhandlungsergebnisse Darstellung des bisherigen Lösungsvorschlages der Experten Gemeinsame Chancen-/Risikoanalyse Moderierte ErgebnisfindungSollte kein Ergebnis im Rahmen der Verhandlung zu erzielen sein, bleibt entwederder Ausweg zur Rückfallebene Schiedsgericht bzw. dem ordentlichen Gericht oder,falls dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, zum Modul Experten-Entscheidung.4.3.4 Modul Experten-EntscheidungDie Experten-Entscheidung stellt ein Wahlmodul dar, das zusätzlich zu den bereitsdargelegten Modulen vertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden muss. Dain Deutschland zumindest vorläufig die Experten-Entscheidung, die der englischenDispute Adjudication entspricht, vor allem bei öffentlichen Auftraggebern aufWiderstand stoßen wird, würde eine zwangsweise Vereinbarung dieses Moduls imRahmen des Streitbeilegungsmodells dessen Einführung deutlich erschweren.161

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