10.07.2015 Aufrufe

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vereinbarung eines DRBim BauvertragBestellung der Mitgliederdes BoardsEinarbeitung des Boardsin die Vertragsunterlagenund laufende Informationüber die BautätigkeitAnrufung des Boards imStreitfall durch einenVertragspartnerSachverhaltsermittlung undunverbindlicheEntscheidung des BoardsEinigung der ParteienAnderesStreitregulierungsverfahrenAbb. 32: Dispute Review Board (DRB) 307Auch wenn das Board des DRB üblicherweise aus drei Mitgliedern besteht, kannvertraglich auch ein Einpersonen- oder auch Mehrpersonenboard bestimmt werden.Es besteht so die Möglichkeit, der jeweiligen Projektgröße Rechnung zu tragen.Aufgrund der Komplexität von Großprojekten kann hier die Anzahl derBoardmitglieder soweit ausgebaut werden, dass ausreichend Sachverständige derunterschiedlichen Schwerpunkte zur Verfügung stehen. 308307 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 124308 Wiegand, Beschleunigte außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren im englischen Baurechtund im internationalen FIDIC-Standardvertragsrecht, 201121

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!