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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Ein akzeptabler Interessensausgleichzwischen den Parteien ist dabei von größter Bedeutung. Zwischenzeitlich haben sichin den USA und in Europa unter dem Begriff ADR die verschiedenstenStreitbeilegungsverfahren entwickelt.Neben der Entwicklung der unverbindlichen Verfahren wie Schlichtung und Mediationsind dabei auch verbindliche Verfahren entstanden. Im Nachfolgenden werdenneben den etablierten Verfahren auch die wichtigsten Entwicklungen der alternativenStreitbeilegung dargestellt.3.1.3 Gesetzliche Regelungen in DeutschlandIn der Zivilprozessordnung hat es in Deutschland in den letzten Jahren zweiNeuerungen gegeben, die eine Einigung der Parteien fördern und die Notwendigkeitvon Gerichtsentscheidungen reduzieren soll.Am 01. Januar 2000 wurde das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichenStreitbeilegung in Kraft gesetzt, womit § 15 a EGZPO eingefügt wurde. Durch dieseRegelung ist die Klage vor einem ordentlichen Gericht erst zulässig, nachdem voreiner anerkannten Gütestelle eine einvernehmliche Beilegung der anstehendenStreitigkeiten versucht worden ist. Damit sollte nicht nur eine Entlastung der Gerichteangestrebt, sondern auch eine kostengünstige schnelle Streitregulierung möglichwerden. 155 Dies ist jedoch erst dann verpflichtend, wenn der Landesgesetzgeberdieses bestimmt hat. Die obligatorische Güteverhandlung ist in Baden Württemberg,Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt undSchleswig Holstein eingeführt worden. 156 Eine Verpflichtung zum Güteverfahrenentfällt, wenn bereits ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. 157155 Hartmann, Das neue Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung, 3745156 Wirth, Handbuch der Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Prozessführung im privaten undöffentlichen Baurecht, 1901, Rdn. 27157 Ebert/Friedrich, Alternative Streitbeilegung im zivilen Baurecht, 25260

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