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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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4.3.1.2 Modul Baustellenvereinbarung II 1554.3.1.3 Modul Baustellenmediation 1574.3.2 Module der Leitungsebene 1574.3.2.1 Modul Leitungsebene I 1574.3.2.2 Modul Leitungsebene II 1584.3.2.3 Modul Leitungsebene III 1594.3.3 Modul oberste Leitungsebene 1614.3.4 Modul Experten-Entscheidung 1614.4 Rückfallebene Gerichtsbarkeit 1634.5 Verknüpfung der Streitbeilegungsmodule 1634.5.1 Verfahrensablauf 1634.5.2 Zeitvorgaben im Verfahrensablauf 1654.6 Verfahrensausstieg 1674.7 Auswahl des neutralen Expertengremiums 1674.7.1 Qualifikation des Baubetriebsexperten 1674.7.2 Qualifikation des Baujuristen 1694.7.3 Vergütung des Expertengremiums 1695 Implementierung des Streitbeilegungsmodells 1705.1 Berücksichtigung der Unternehmensgröße 1705.1.1 Unternehmung mit vier Führungsebenen und Stabstelle 1715.1.2 Unternehmung mit vier Führungsebenen 1715.1.3 Unternehmung mit drei Führungsebenen 1745.1.4 Unternehmung mit zwei Führungsebenen 1765.2 Vereinbarung des Streitbeilegungsmodells 1785.2.1 Festlegung auf das Streitbeilegungsmodell 1785.2.2 Auswahl des Expertengremiums 1795.2.3 Anpassung § 25 VOB/A 1805.2.4 Anpassung § 18 Nr. 2 VOB/B 1815.2.5 Berücksichtigung § 18 Nr. 4 VOB/B 1825.3 Projektstart mit dem Streitbeilegungsmodell 1826 Validierung des Streitbeilegungsmodells 1846.1 Verhandlungsunwillige Partei 1846.2 Taktische Streitnegierung 1856.3 Taktische Streitverlängerung 186IV

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