10.07.2015 Aufrufe

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einarbeitung in die Vertrags- und Projektunterlagen geprägt. 304 Mit Baustellenbeginnwird das Gremium über die Ereignisse auf der Baustelle informiert und es wirdregelmäßig eine Baustellenbegehung durchgeführt. Damit sind die Mitglieder desDRB jederzeit über die Ereignisse und den Baufortschritt des Projektes informiert.Die eigentliche Arbeit des Gremiums beginnt mit Auftreten des ersten Streitfalles.Beteiligt an dem Streitverfahren sind dann die Parteien sowie das Board. Die ersteAufgabe des Boards nach seiner Anrufung besteht in der Sachverhaltsermittlungunter Anhörung der Parteien. Das Gremium ist berechtigt, weitere Informationen oderUnterlagen anzufordern und auch Besichtigungen vorzunehmen. Die Detaillierungdes Verfahrensablaufs liegt im Ermessen der Mitglieder des Boards. Nach Klärungdes Sachverhaltes führt das Board eine vertrauliche Beratung durch, um zu einereinstimmigen Empfehlung zu gelangen. Diese wird den Parteien mit der Bitte umZustimmung und Übernahme der Empfehlung übergeben.In einer Variante des Verfahrens ist vorgesehen, dass den Parteien die Empfehlungdes Boards vorab übergeben wird und diese somit noch die Gelegenheit haben,innerhalb von sieben Tagen weitere Argumente vorzubringen. Diese Argumentewerden dann von dem Board berücksichtigt und ggf. in dieStreitbeilegungsempfehlung eingearbeitet. 305 Die Empfehlung ist für dieStreitparteien nicht bindend. Sollte eine Partei mit der Empfehlung nichteinverstanden sein, bedarf es somit keiner Anfechtung, sondern der Streit mussdann in einem nachfolgenden anderen Streitregulierungsverfahren geklärt werden. 306Abb. 32 zeigt den Ablauf des Verfahrens mit einem Dispute Review Board imÜberblick.304 Gluklick, Why Every Construction Project Needs a DRB, 21305 Wiegand, Beschleunigte außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren im englischen Baurechtund im internationalen FIDIC-Standardvertragsrecht, 197306 Schramke, Neue Formen des Streitmanagements im Bau und Anlagenbau, NZBau 8/2002, 409 ff.120

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!