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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Baubetriebsexperte anzurufen. Dieser kann nach Prüfung der Unterlagen in eigenemErmessen die Erwiderungszeit für den Betroffenen um bis zu zehn Werktageverlängern.Sollte sich bei der Überprüfung der Unterlagen herausstellen, dass derAnspruchssteller gegen die Verpflichtung der Frühwarnung verstoßen hat, ist dieseszu sanktionieren. Die Sanktionierung erfolgt durch den Verlust von Teilansprüchenaus dem gerade zu behandelnden Streitfall. Zur Festlegung der Höhe desAnspruchsverlustes, der auf zehn Prozent des aus dem Streitfall resultierendenKosten- oder Zeitmehrbedarfs begrenzt ist, wird der externe, neutrale Baujuristhinzugezogen. Gemeinsam entscheiden der Baubetriebsexperte und der Baujuristüber die prozentuale Höhe des Anspruchsverlustes. Die Entscheidung berücksichtigtdabei nicht nur die möglichen Folgen des Verstoßes, sondern auch, ob sich dieseVorgehensweise wiederholt. Die Festlegung des „Strafmaßes“ auf maximal zehnProzent verhindert zum einen, dass die betroffene Partei unverhältnismäßig hochfinanziell oder zeitlich belastet wird und stellt zum anderen doch durch ihre Höhe, dieoberhalb der im Bauwesen üblichen Gewinnmargen liegt, eine Schwelle dar, dienicht unbeachtet bleiben wird.Innerhalb von weiteren fünf Werktagen sind die Parteien zur Durchführung einesVerhandlungsgespräches mit dem Ziel der Einigung verpflichtet. Der Regelzeitraumfür die Verhandlungen im Modul Baustellenvereinbarung I beträgt 15 Werktage undkann sich im Ausnahmefall aufgrund der Einschaltung des Experten um maximalzehn Werktage verlängern. Die Dimensionierung der Zeitvorgaben orientiert sich anden Zeitvorgaben der Step-Negotiation, die jedoch für die Verhandlungen auf derBauleitungsebene zu kurz sind und deshalb auf arbeitstägliche Belastung derBauleiter bei der Projektabwicklung angepasst werden.4.3.1.2 Modul Baustellenvereinbarung IISollten auf Bauleitungsebene keine Ergebnisse erzielt werden, wird der Streitfall aufdie nächsthöhere Ebene, die der Oberbauleiter und Projektleiter gehoben. Da imVorfeld der eigentlichen Verhandlung im Modul Baustellenvereinbarung I bereits155

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