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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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4.3.1.3 Modul BaustellenmediationDer bereits bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien gemeinsam bestimmteexterne, neutrale Baubetriebsexperte übernimmt im Modul Baustellenmediation dieRolle des Mediators.Mit seiner Beauftragung durch die Parteien erhält der Baubetriebsexperte gleichzeitigalle relevanten Vertragsunterlagen. Mit den bereits in zwei Verhandlungsstufenaufbereiteten Unterlagen ist er somit kurzfristig in der Lage, sich innerhalb von zehnWerktagen einen Überblick über den Streitfall zu verschaffen. Innerhalb weiterer fünfWerktage führt der Baubetriebsexperte vertiefende Einzelgespräche zur Sachverhaltsklärungmit den Parteien. Gesprächspartner ist dabei die Oberbauleiter-/Projektleiterebene.Spätestens fünf Werktage nach den Einzelgesprächen ist einMediationstermin zwischen den Parteien unter Führung des Baubetriebsexperten,mit dem Ziel der Einigung durchzuführen. Die Verhandlung wird durch denBaubetriebsexperten protokolliert.Sollte sich im Rahmen der Bearbeitung des Streitfalles ergeben, dass die zuklärende Thematik mehr rechtlicher Natur ist, hat der Baubetriebsexperte den bereitsbei Ausführungsbeginn benannten Baujuristen in das Verfahren einzubinden. DieEinbindung erfolgt zu diesem Zeitpunkt jedoch nur in beratender Funktion gegenüberdem Baubetriebsexperten.4.3.2 Module der Leitungsebene4.3.2.1 Modul Leitungsebene IDieses Modul ist durch das Auswechseln der Verhandlungsteilnehmer der Parteiengeprägt und versucht, weiterhin die Streitbeilegung durch Verhandlungen zuerreichen. Im Rahmen der Verhandlungen auf der Leitungsebene I sind dieVertragspartner verpflichtet, innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage derStreitfallakte einen Verhandlungstermin auf Ebene der technischen Leiter (TL) bzw.Niederlassungsleiter (NLL) durchzuführen. Will eine Partei neue157

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