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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Folgende wesentliche Elemente bestimmen die Abwicklung eines Bauvorhabens imRahmen der VOB:- AusschreibungsunterlagenBei Ausschreibungsunterlagen 52 handelt es sich um die Beschreibungen undBedingungen, unter denen der Vertragsabschluss erfolgen soll. Diese sindGrundlage für die Preisermittlung des Unternehmens.Die Beschreibung der Leistung wird nach der VOB in dieLeistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und dieLeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionaleLeistungsbeschreibung) differenziert. 53 Die Leistungsbeschreibung mitLeistungsverzeichnis hat dabei grundsätzlich nach § 9 Nr. 11 bis 14 VOB/Adurch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe, die Baubeschreibung undein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu erfolgen. DieLeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm kommt dann zum Tragen,wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, auch den Entwurf fürdie Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlichund gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabezu erlangen. 54 Die Regelungen hierzu finden sich in § 9 Nr. 15 bis 17 derVOB/A. Die Leistung ist dabei eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben,dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssenund ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnenkönnen. 55 Das sogenannte Bau-Soll 56 , das aus dem Bauinhalt und denBauumständen definiert wird, muss somit exakt bestimmt werden.- AngebotDer Unternehmer bietet die vom Auftraggeber ausgeschriebenen Leistungenzu einem kalkulierten Preis an, den er im Angebot benennt, und wartet aufden Zuschlag. Im Angebot muss eine direkte Zuordnung der Preise zu den52 Mantscheff/Boisserée, Baubetriebslehre I, 14953 Niebuhr/Kus, Einführung in die VOB/A, 5654 N80iebuhr/Kus, Einführung in die VOB/A, 5955 VOB/A, § 9 Nr. 156 Kapellmann/Schiffers, Band 1, Einheitspreisvertrag, 213

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