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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Dem Grunde nach handelt es sich bei den FIDIC-Vertragswerken um Musterverträgefür die verschiedenen Disziplinen des Bauwesens, vergleichbar mit dem zuvorbeschriebenen New Engeneering Contract. Das Besondere an den Bau- undAnlagenbauverträgen nach den FIDIC-Standardbedingungen sind Regelungen, diedarauf abheben, Streitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien zu regeln. Aufdiese Besonderheiten wird in Kapitel 3 bei der Betrachtung derStreitbeilegungsverfahren eingegangen.2.8 Construction-ManagementConstruction Management 101 (CM) stellt eine Projektorganisationsform dar, bei derdas Projektmanagement mit Focus auf die Interessen des Auftraggebers dieProjektrealisierung weitgehend selbstständig mit Nachunternehmern durchführt, diejeweils ein komplettes Gewerk ausführen.Der Projektmanager, in diesem Fall dann Construction-Manager genannt, kann dabeials Vertreter des Auftraggebers oder selbst als Vertragspartner auftreten. Imletztgenannten Fall übernimmt der Construction-Manager dann auch die Risiken unddie Verantwortung für die Realisierung.Im Gegensatz zum Generalunternehmereinsatz, bei der der Unternehmer zumindestnoch wesentliche Teile der Bauleistung erbringt, übt der Construction-Manager nuradministrative Einflüsse aus. Insbesondere bei komplexen Bauwerken mit hohemÄnderungsbedarf ist das Construction-Management für den Auftraggeber wegen derRisikoverlagerung interessant.101 Hök, Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts, § 6, Rdn. 532

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