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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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6.4 BauzeitverzögerungenProblemstellung:Bei Bauprojekten kommt es häufig zu Störungen im Bauablauf, die Auswirkungen aufdie Bauzeit haben können. Die Folgen hieraus sind nicht in jedem Fall direktbestimmbar.Lösung:Auch diese Fälle werden direkt in das Streitbeilegungsmodell eingeführt. Im Rahmender Streitbeilegung werden die haftungsbegründenden Kausalitäten behandelt unddie Teile der haftungsausfüllenden Kausalitäten abschließend geregelt, die zudiesem Zeitpunkt bestimmbar sind. Mehr- oder Minderkosten, die beispielsweise auseiner Bauzeitverlängerung oder Verkürzung oder aus einer Verschiebung einerBauphase in eine andere Jahreszeit resultieren, werden abschließend behandelt,sobald diese bestimmbar sind. Die Entscheidung hierzu wird somit zunächstzurückgestellt.187

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