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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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KonfliktberatungNach Erfassung der Streitpunkte steht die Klärung der eigentlichen Interessender Parteien im Vordergrund. Jede Partei hat dabei eine bestimmteVorstellung zur Lösung des Konfliktes. Diese Position muss aber nichtgleichbedeutend mit dem dahinter stehenden Interesse sein.KonfliktlösungIst die Interessenslage aufgeklärt, müssen Lösungen gefunden werden. Dabeimüssen die Lösungsvorschläge möglichst viele gemeinsame Interessen derVertragsparteien beinhalten. Hierbei geht es zunächst um gedanklicheMöglichkeiten, also um das Entwickeln von Optionen in Form einesBrainstormings.EntscheidungIn dieser Phase werden die erarbeiteten Optionen gemeinsam bewertet. Imgünstigsten Falle einigen sich die Parteien auf eine Lösung. Diese muss dannformuliert werden.AbschlussIn der siebenten und letzten Phase können die Parteien dasEinigungsangebot des Schlichters annehmen oder ablehnen. DasSchlichtungsverfahren ist damit beendet.3.4.2 Schlichtungsverfahren vor SchlichtungsstellenWährend das vorab beschriebene Schlichtungsverfahren für jeden einzelnenStreitfall initiiert wird und die Bestellung eines Schlichters notwendig macht, gibt esauch institutionalisierte Schlichtungsstellen. 200 Die Schlichter stehen hier ständig zurVerfügung und die Parteien wählen sie nicht aus. 201 Hierbei müssen sich dieParteien zwar ebenfalls darauf verständigen, ein Schlichtungsverfahrendurchzuführen, aber die ggf. aufwendige Einigung auf einen gemeinsamen Schlichterentfällt. Stattdessen müssen sich die Parteien auf eine Schlichtungsstelle einigen.200 Kuffer/Wirth, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Archtiektenrecht, 1024, Rdn. 16201 Nicklisch, Alternative Formen der Streitbeilegung und internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit,38183

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