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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Das Verfahren nach § 18 Nr. 2 kann man als auftraggeberseitig dominiertesStreitbeilegungsverfahren bezeichnen. Abb. 19 gibt einen Überblick über den Verlaufdes Verfahrens nach § 18 Nr. 2 VOB/B.Antrag an die vorgesetzte BehördeEventuell Schriftwechselzwischen den StreitparteienGelegenheit zur mündlichen AusspracheEntscheidung der vorgesetzten BehördeEinverständnis oderUntätigkeit desAuftragnehmersEntscheidung wirdbindendAblehnung durch denAuftragnehmerEinspruch desAuftragnehmersStreit bleibt offenAbb. 19: Verfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B 181181 Duve, Streitregulierung im Bauwesen, 8871

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