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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Die andere Vertragsseite muss über diesen Vorgang nicht informiert und somit auchnicht beteiligt sein. Das erstellte Gutachten wird nur dem beauftragendemVertragspartner übergeben und zur Kenntnis gebracht. Dieser entscheidet über dieVerwendung des Gutachtens. Sollte seine Auffassung durch das Gutachten bestätigtsein, wird er dieses der anderen Vertragspartei übergeben. Mit der Erstellung desPrivatgutachtens der Vorgang abgeschlossen. Der Verlauf des Verfahrens stellt sichwie nachfolgend aufgezeigt dar.Beauftragung eines Gutachtersdurch einen VertragspartnerAnfertigung des GutachtensBeliebige Verwendung desGutachtens durch denEinigung oder weitereStreitregulierungAbb. 18: Verfahrensablauf Privatgutachten 176Die Ergebnisse des Privatgutachtens sind für keine der Parteien bindend. Die Kostensind durch den Beauftragenden zu tragen. Privatgutachten sind dann besonderssinnvoll, wenn: 177- dem Gutachter Informationen aus der Sphäre des anderenVertragspartners und dessen Argumente zur Verfügung gestelltwerden.- der Gutachter seine primäre Aufgabe darin sieht, höchst qualifizierteExpertenerfahrung einzubringen und nicht nur mit seinem Gutachtenseinen Auftraggeber bei der Durchsetzung von dessen Forderung zuunterstützen.176 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 82177 Oberndorfer, Claim Management und alternative Streitbeilegung im Bau- und Anlagenvertrag,Teil 1 Grundlagen und Methoden, 16768

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