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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Die vorhergehende Übersicht zeigt, dass kein Verfahren alle Elemente derVerhandlung, Schlichtung, Mediation und Entscheidung verbindet. VereinzelteModelle, die verschiedene Verfahrensinhalte kombinieren, haben den Nachteil, dasssie wichtige andere Elemente zur Streitbeilegung nicht berücksichtigen. Z. B. bleibenbeim Schlichtungsmodell die Vorteile der Mediation unberücksichtigt und wird derAnsatz der Schlichtung nur begrenzt in das Verfahren eingebracht. Bei den DisputeBoards bleiben die Ansätze der Mediation und der Verhandlung außen vor. AndereModelle wie das Göttinger Modell, das die Vorteile der Verhandlung und derMediation kombiniert, berücksichtigen nicht die Elemente der Schlichtung und derEntscheidung.Wenige Modelle oder Verfahren geben klare Bearbeitungszeiten für einzelneArbeitsschritte an. Dies sind hauptsächlich Verfahren, die nicht in Deutschlandeingeführt sind. Dieses Defizit, das zu lange Verfahrensdauern bewirkt, soll bei dereigenen Modellbildung durch entsprechende Zeitvorgaben beseitigt werden.Da Streitbeilegung durch Verhandlungen zum einen am kostengünstigsten und zumanderen am erfolgreichsten ist, sollte ein optimiertes Streitbeilegungsmodell dieseKomponente beinhalten. Da sowohl die Schlichtung als auch die Mediation Erfolgversprechende Ansätze zeigen, sind entsprechende Komponenten in einemStreitbeilegungsmodell zu übernehmen. Da die Verfahrensanalyse darüber hinausergeben hat, dass die Komponente der Entscheidung (Adjudication) zurBeschleunigung der Streitbeilegung beigetragen hat, sollte diese ebenfalls Inhalteines verbesserten Streitbeilegungsmodells sein.In Bezug auf die in der Schlichtung, Mediation und Entscheidung handelndenPersonen hat die Recherche ergeben, dass nicht nur Rechtsanwälte hierfür geeignetsind, sondern auch Fachleute des Bauwesens, die über eine breite baubetrieblicheWissensbasis verfügen. Letztere verfügen gerade bei Baustreitigkeiten über dennotwendigen Sachverstand, um komplexe technische wie baubetriebliche Störungenzutreffend erfassen zu können.145

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