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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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existierende Juristenliste um eine Liste für zuzulassende Baubetriebsexpertenerweitern. Infolge dessen wird im Rahmen einer gemeinsamen Anfrage durch dieParteien ein Angebot von dem Baubetriebsexperten und dem Baujuristen eingeholt.Auf Basis dieses Angebotes erfolgt die gemeinsame Beauftragung desExpertengremiums. Die Abb. 49 gibt einen Überblick über den Ablauf desAuswahlverfahrens.Auswahlverfahren ExpertengremiumVorschlag AGVorschlag ANBerufungsausschussBewertung / Prüfung2 xneinEinigung ?2 xneinja3 x neinFestlegungARGE-BaurechtGemeinsameAnfrageBaubetriebsexperte/JuristGemeinsame BeauftragungLeistungsbeginnAbbildung 49: Ablauf Auswahl Expertengremium5.2.3 Anpassung § 25 VOB/AFür den Fall, dass ein öffentlicher Auftraggeber das Streitbeilegungsmodell in seinerAusschreibung nicht vorgesehen hat, aber der anbietende Unternehmer diesesModell in den Bauvertrag einführen möchte, ist dies in Form eines Nebenangebotesmöglich. Da der Vorschlag der Verwendung des Streitbeilegungsmodells keinNebenangebot im herkömmlichen Sinne darstellt, wäre eine Anpassung des § 25 Nr.180

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