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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Antrag bei GerichtZustellung an den AntragsgegnerSchriftsatzwechselAblehnung des AntragesBeweisbeschlussBeweisaufnahmeBeweisgutachten,Protokoll etc.VerfahrensendeSchriftsatzwechsel, evtl.mündliche AnhörungEinigungder ParteienGerichtsverfahrenAbb. 28: Ablauf eines selbständigen Beweisverfahrens 268Für die Weiterführung des Verfahrens bestehen mehrere Möglichkeiten. § 485 II ZPOgeht davon aus, dass die Parteien im Nachgang zum selbständigen Beweisverfahrenden Streitfall in einer freien Verhandlung regulieren. In der Praxis zeigt sich jedochein anderes Bild. 269 Sollte sich eine Partei durch das selbständige Beweisverfahrenermutigt fühlen Klage einzureichen, wird ein ordentliches Gerichtsverfahrendurchgeführt, wobei auf die Beweisaufnahme verzichtet werden kann, da diesebereits vorweggenommen wurde.268 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 73269 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 74109

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