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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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3.1.2 Überblick erprobter VerfahrenFür die Lösung von Baustreitigkeiten ist eine Vielzahl von Lösungswegen denkbar.Vom völligen Verzicht auf Ansprüche über außergerichtliche Streitlösungen bis hinzum staatlichen Gericht sind alle Möglichkeiten gegeben. Zunächst zeigt Abb. 14einen zusammenfassenden Überblick 151 über die erprobten und bewährtenAlternativverfahren:AnspruchsverzichtLösungsmöglichkeiten fürBaustreitigkeitenStaatliches Gericht(AG; LG; OLG; BGH)Nach KonflikteintrittvereinbartAußergerichtlicheStreitlösungVon Anfangan vereinbartVerbindlicheVerfahrenUnverbindlicheVerfahrenSchiedsgericht(nach ZPO bzw.vereinbartenVerfahren)Schiedsgutachen(falls als verbindlichvereinbart)SchlichtungMediationAbb. 14: Überblick erprobter und bewährter Alternativverfahren nach EnglertBei den Verfahren bzw. Alternativverfahren ist die Entwicklung in den USA 152 und inEngland 153 weiter vorangeschritten als in Deutschland.Die außergerichtliche Streitlösung, die im englischen Sprachraum als „AlternativeDispute Resolution“ (ADR) bezeichnet wird, hat zum Ziel, auftretende Konflikte aufaußergerichtlichem Weg beizulegen. Dies erfolgt im Besonderen durch dieEinbeziehung einer neutralen und qualifizierten dritten Partei, die in der Lage ist,Konfliktsituationen in eine kooperative Zusammenarbeit umzuwandeln. 154 Dasoberste Ziel der ADR ist das selbstbestimmte Handeln der Konfliktparteien bei der151 Englert/Franke/Grieger, Streitlösung ohne Gericht, 4152 Winter, Adjudication: Kulturschock oder Gebot der Stunde?, IBR März 2007, 113153 Winter, Adjudication: Kulturschock oder Gebot der Stunde?, IBR März 2007, 113154 Oppen, Konfliktvermeidung und -erledigung, 20659

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