10.07.2015 Aufrufe

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6.3 Taktische StreitverlängerungProblemstellung:Es gilt zu prüfen, ob das Streitbeilegungsmodell zur Verlängerung des Vorgangs derStreitbeilegung missbraucht werden kann, um den Ausgleich von Forderungen einerPartei hinaus zu zögern.Lösung:Sollte sich der Versuch der taktischen Streitverlängerung durch Untätigkeit einerPartei äußern, ist in 6.1 bereits dargelegt, dass das Modell durch Abbruch derVerhandlungen in dem jeweiligen Modul reagiert und somit der Verfahrensablaufdurch ein beschleunigtes Durchlaufen der Module verkürzt wird. Das Modell reagiertsomit durch Beschleunigung auf den vorgenannten Versuch der taktischenStreitverlängerung.Der Fall, dass die Mitarbeiter einer Partei zwar in den Modulen agieren, aber nichtwirklich einigungswillig sind, führt zu folgendem Ergebnis.Bei Vereinbarung des Modul Experten-Entscheidung erfolgt nach spätestens 137Werktagen (ca. 5.5 Monaten) eine Streitentscheidung, die bei nichtordnungsgemäßer Vorbereitung durch die taktisch agierende Partei für diese negativausfallen kann. Bei einer Anfechtung der Entscheidung der Experten besteht das„Risiko“, dass in einem nachgeschalteten Gerichtsverfahren eine Entscheidung aufBasis der Experten-Entscheidung getroffen wird. Erfahrungen aus der englischenGerichtsbarkeit zeigen diesen Weg auf.Sollte das Modul Experten-Entscheidung zwischen den Parteien nicht vereinbartsein, verkürzt sich der Verfahrensablauf auf maximal 127 Werktage (ca. 5 Monate).Dieser Zeitraum stellt eine sehr gestraffte Vorgehensweise bei der Streitbeilegungdar, die bei Bauprojekten im Regelfall sonst nicht realisiert wird. Ohne dieZeitvorgabe des Streitbeilegungsmodells lässt sich durch entsprechendesdestruktives Verhalten leicht ein wesentlich längerer Bearbeitungszeitraum erreichen.Hieraus wird deutlich, dass sich das Streitbeilegungsmodell nicht für eine taktischeStreitverlängerung eignet. Aufgrund der Kostenregelung hat jede Streitpartei 50Prozent der Kosten der externen Experten zu tragen. Auch diese Festlegung wirktzusätzlich gegen den möglichen Missbrauchversuch.186

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!