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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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- Einrichtung eines Lenkungsausschusses. In den Lenkungsausschusswerden entscheidungsbefugte Mitarbeiter beider Parteien einberufen, dienicht mit der täglichen Baustellenabwicklung befasst sind. Dies sindvorwiegend Niederlassungsleiter von Bauunternehmen bzw.Projektsteuerer.- Der Lenkungsausschuss behandelt auftretendeMeinungsverschiedenheiten als erste Instanz.- Kann auf Ebene des Lenkungsausschusses keine Einigung erzielt werden,wird der Streitfall an das Schiedsgremium und die Sachverständigenweitergeleitet.- Die Entscheidung des Schiedsgremiums ist als verbindlich anzusehen.Schlapka verfolgt mit dem Schlichtungsmodell das Ziel, aufgrund sachgerechterStreitbelegung die Ergebnisse von Streitfällen für beide Vertragspartnerkalkulierbarer zu machen.3.4.7 Bewertung der SchlichtungsverfahrenGrundsätzlich sind Schlichtungsverfahren als sehr wirkungsvoll anzusehen. Dies liegtan der ausgleichenden Tätigkeit des Schlichters und seinem Mitwirken an derZielfindung, unter anderem durch Einbringung eigener Lösungsvorschläge.Maßgeblich hierfür ist die richtige Auswahl des Schlichters. Dies liegt in der Hand derbeiden Parteien.Bei den Verfahren vor den Schlichtungsstellen ist dieser Vorteil nicht gegeben. DieSchlichter werden durch die jeweiligen Schlichtungsstellen bestimmt. Darüber hinauskönnen die Parteien nicht beurteilen, ob die Schlichtungsstelle die teilweiseumfangreichen Sachverhalte bewältigen kann. 234234 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 6995

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