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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Bauvorhaben konventionell durchgeführt wird. 129 Der Bauherr kann sich inseiner Funktion als Gesamtverantwortlicher für die Durchführung desBauvorhabens durch professionelle Hilfe unterstützen lassen. Hierzu kann erArchitekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Juristen und baubetriebliche Beraterhinzuziehen.Architekten und FachplanerIn Ergänzung zur Definition der Landesbauordnungen ist anzumerken, dassArchitekten und Fachplaner für die Dauer der Projektdurchführung engmiteinander kooperieren und Koordinationsaufgaben in Bezug auf denPlanungsinhalt wahrzunehmen haben. Im Rahmen der Planungen sind derArchitekt und die Fachplaner Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. 130ProjektsteuererDie heute vielfach vorgegebene Realisierung komplexer Bauprojekte innerhalbkurzer Zeiträume und mit fest bestimmten Budgets ist in der herkömmlichenForm mit Auftraggeber, Planer und Werkunternehmer in der Regel nicht mehrzu steuern. 131 Gleichzeitig sind Auftraggeber auch nicht in der Lage oderangesichts der Einmaligkeit der Bauaufgabe oftmals auch nicht willens, in ihremBereich erforderliche Managementkapazitäten zu schaffen und bereit zu halten.Aus diesem Grund werden derartige Managementleistungen häufig externvergeben. Die Projektsteuerung hat sich hier neben den Architekten und denFachingenieuren als eigenständiges Berufsfeld etabliert. In § 31, Absatz 1 derHOAI ist die Projektsteuerertätigkeit beschrieben. Im Kern ist dabei dieProjektsteuerung als eine professionelle Unterstützung des Auftraggebers beider Leitung eines Bauprojektes beschrieben. Im Mittelpunkt steht dieSicherstellung der Kosten-, Termin- und Qualitätsziele. Die Abgrenzung desProjektsteuerers gegenüber dem Architekten hängt von der jeweiligenvertraglichen Regelung ab.129 Langen/Schiffers, Bauplanung und Bauausführung, 70130 Kapellmann/Langen, Einführung in die VOB/B, 16131 Eschenbruch, Recht der Projektsteuerung, 143

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