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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Bei einer Verfahrensvariante der Last-Offer-Arbitration ist vorgesehen, dass dieParteien ihr letztes Angebot verschlossen bei dem Schiedsgericht hinterlegen. DieSchiedsrichter haben zunächst keine Kenntnis von diesen Angeboten. DieSchiedsrichter fällen ihre Entscheidung auf Basis der ihnen vorgelegten undvorgetragenen Argumente und erst danach werden die letzten Angebote der Parteiengeöffnet. Maßgeblich wird das Angebot der Partei, das am nächsten an derEntscheidung des Schiedsgerichtes liegt. Dieses Verfahren, dass auch Baseball-Arbitration genannt wird, enthält spekulative Elemente, die nicht unproblematischsind. 290 Da die Höhe der Vergütung letztendlich durch die Parteien selbst bestimmtist, hat das Verfahren eine eigenverantwortliche Komponente. Bei der Anwendungvon reinen Geldforderungen ist dieses Verfahren grundsätzlich unproblematisch. FürStreitigkeiten über das Vorliegen von Mängeln und deren Beseitigung ist es wenigergeeignet. 2913.9.2.2 High-Low-ArbitrationAuch bei der High-Low-Arbitration handelt es sich um ein Schiedsgerichtsverfahren,bei dem die Parteien in der letzten Verhandlung ein endgültiges Angebot abgeben.Das Schiedsgericht kann hier durch eigenes Ermessen einen Lösungsvorschlagmachen, der zwischen den Angeboten der Streitparteien liegt. Die High-Low-Arbitration verfolgt das Ziel, dass sich die Parteien während der Durchführung desVerfahrens in ihren Standpunkten annähern, so dass die Entscheidung desSchiedsgerichts in einer engeren, sozusagen vorverhandelten Bandbreite erfolgenkann. 292290 Wirth, Handbuch der Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Prozessführung im privaten undöffentlichen Baurecht, 1923, Rdn. 65291 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 114292 Ebert/Friedrich, Alternative Streitbeilegung im zivilen Baurecht, BauR 2002, 254116

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