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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Der Ablauf der Festlegung auf das Streitbeilegungsmodell ist der Abb. 48 zuentnehmen.AGANFestlegungStreitbeilegungsmodellAusschreibungLVAngebotAngebotVorschlagStreitbeilegungsmodellprivaterAGVerhandlungenprivaterAGöffentl.AGFestlegungExpertengremiumVergabe / VertragAbbildung 48: Ablauf Festlegung auf das StreitbeilegungsmodellDie Ausgestaltung der vertraglichen Details des Streitbeilegungsmodells zurEinbindung in das Gesamtvertragswerk ist grundsätzlich juristischer Natur und kannauf der Basis des in dieser Arbeit entwickelten Modells durch einen Baujuristenerfolgen.5.2.2 Auswahl des ExpertengremiumsDa die Festlegung auf den externen Baubetriebsexperten und den externenBaujuristen einvernehmlich erfolgen muss, hat jede Partei ein Vorschlagsrecht zuden zu besetzenden Positionen. In einem gemeinsamen paritätisch zu besetzendenBerufungsausschuss bewerten und prüfen die Parteien die vorgeschlagenenExperten. Sollte in einem ersten Durchgang kein einvernehmliches Ergebnis zuerzielen sein, muss der Vorgang mit neuen Vorschlägen zweimal wiederholt werden.Sollte hierbei keine Einigung erreicht werden, ist die ARGE Baurecht einzuschalten.Diese bestimmt dann verbindlich das Expertengremium. Die im Auswahlverfahrenbereits benannten Experten dürfen nicht mehr vorgeschlagen werden. DieseRegelung basiert auf der SO Bau. Die ARGE Baurecht müsste hierzu ihre bereits179

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