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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Eintretens des Ereignisses die Folgen durch anderweitige Entscheidungen hättenabgemildert oder verhindert werden können.Großer Wert wird auf die Darstellung und Fortschreibung eines Detailterminplansgelegt, der nicht nur den Bauablauf des Auftragnehmers darstellt, sondern auch dieerforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers und eventuelle AktivitätenDritter beinhaltet. Für die Einreichung und Beantwortung von Angeboten zurAnpassung von Vergütung und Bauzeit gelten sanktionierte Fristen undFormerfordernisse, die bei Missachtung durch den Auftragnehmer entweder zumVerlust von Ansprüchen, oder bei Missachtung durch den Bauherrenvertreter zurautomatischen Beauftragung führen.In der Literatur wird über eine hohe Anwenderzufriedenheit berichtet, sofernausreichende personelle Ressourcen zur Bewältigung der umfangreichenBerichtspflichten vorgehalten werden. 972.7 Mustervertragswerk der FIDICDie Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils (FIDIC) wurde 1913 in Belgienals Zusammenschluss nationaler Ingenieurverbände ins Leben gerufen. FIDIC ist derinternationale Verband der beratenden Ingenieure. Heute stellt FIDIC einenmodernen Interessenverband dar, der international anerkannte Standardverträgeherausgibt und gegenüber der Weltbank und vergleichbaren Organisationen dieInteressen der Industrie vertritt. 98Die Vertragsbedingungen für den reinen Bauvertrag sind bei FIDIC einfach zufassen. Inhaltlich handelt es sich um einen Bauvertrag, bei dem die Erstellung einesBauwerkes im Mittelpunkt der vertraglichen Leistungspflicht des Unternehmers steht.Er ist als Werkvertrag im Sinne von §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren. 99 Unterschiedenwerden dabei die Disziplinen des Hoch- und des Tiefbaus. 10097 Schmidt-Gayk, Vertragliche Instrumente zur Konfliktvermeidung gemäß NEC, SchriftenreiheIBB, Heft 44, 7498 Mallman, Bau- und Anlagenbauverträge nach den FIDIC-Standardbedingungen, 699 Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 60. Aufl., Rdn. 3100 Weick, Vereinbarte Standardbedingungen im Deutschen und Englischen Bauvertragsrecht, 9131

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