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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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7 Zusammenfassung/Ausblick7.1 ZusammenfassungBaustreitigkeiten werden in Deutschland in nicht ausreichender Form von denVertragsparteien selbst gelöst. Die unterschiedliche Auslegung der vertraglichgeschuldeten Bauleistung zwischen den Parteien wird immer häufiger zum Inhalt vonvor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten. Die Anzahl und die Komplexität derStreitfälle führt zu einer Überlastung der Gerichte mit der Folge von meistmehrjährigen Verfahrensdauern, die in einzelnen Fällen mehr als ein Jahrzehntandauern können. Die hieraus resultierenden Rechts- und Finanzunsicherheitenkönnen für die Prozessbeteiligten weitreichende Konsequenzen bis hin zur Insolvenzmit sich führen. Die in Deutschland übliche Projektstruktur Auftraggeber –Generalunternehmer – Nachunternehmer führt schon in dieser einfachenKonstellation dazu, dass parallele Rechtsstreitigkeiten in ein und derselben Sacheauftreten können. Unterschiedliche Gerichtsstandsklauseln in den einzelnenVertragsebenen bewirken, dass aufgrund unterschiedlicher Beteiligter derselbeStreitfall an verschiedenen Gerichtsständen behandelt werden muss. Die Ergebnisseder einzelnen Verfahren können dabei unterschiedlich ausfallen. Auf Basis dieserRandbedingungen wird der Wunsch vieler Baubeteiligter nach einer schnelleren,effektiven Streitbeilegung für das deutsche Bauwesen immer größer.Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird den Vertragsbeteiligten ein Weg aufgezeigt,der die Häufigkeit von langwierigen und risikobehafteten Gerichtsprozessenreduziert. Auf Basis der maßgeblichen Streitbeilegungsverfahren wird hierzu ein aufdie Anforderungen des Bauwesens angepasstes Streitbeilegungsmodell entwickelt.Im deutschen Bauvertragswesen sind die Inhalte der außergerichtlichenStreitbeilegung nicht oder nur rudimentär implementiert. InternationaleBauvertragsmuster greifen einzelne Elemente der außergerichtlichen Streitbeilegungauf, lassen aber ein ganzheitliches Modell vermissen. Zur Streitbeilegung existierenVerfahren zur Verhandlung, Schlichtung, Mediation und Entscheidung, die entwederkonsensual oder kontradiktorisch wirken. Ein Modell, das die gegebenenMöglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung in vollem Umfang nutzt, wurde190

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