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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Streitbeilegung spielt die menschliche Verhaltensweise eine große Rolle. 144 Dabei istzu berücksichtigen, dass die Umgangsformen der Menschen unterschiedlichausgeprägt sind. Problembewältigung bei der Bauabwicklung und bei bautechnischenFragestellungen werden von unterschiedlichen Teams unterschiedlich bearbeitet unddementsprechend ist das Potential für einen Streit bei gegebenen gleichartigenProblemen, selbst bei einem gleichen Vertrag, völlig unterschiedlich. Oberndorfergreift diese allgemein gültige Thematik auf und überträgt dies wie nachfolgendaufgeführt auf das Bauwesen. 145(1) Keine Vorurteile gegenüber den Personen des VertragspartnersDie Einschätzung der Gegenüber darf nur auf eigenen Erfahrungenbasieren und nicht darauf, was andere über sie erzählen.Vorverurteilungen sind problematisch in den zwischenmenschlichenBeziehungen. Vorurteile erschweren Objektivität und Sachlichkeit und sindder Nährboden für Emotionen.(2) Sachlichkeit des Ausdruckes in Wort und SchriftEs soll nach Möglichkeit sachbezogen und nicht personenbezogenformuliert werden. Persönliche Angriffe führen zu Gegenangriffen.(3) Keine persönliche Kritik, keine persönlichen Schuldvorwürfe an einenMitarbeiter des VertragspartnersPersönliche Kritik wirkt verletzend und muss deshalb vermieden werden.(4) Kontrolle der EmotionenBeleidigungen sind zu vermeiden. Eine Vergeltungsmentalität istauszuschließen. Festgestellte Schwachstellen von Mitarbeitern desVertragspartners dürfen nicht permanent herausgestellt werde. Es ist zuberücksichtigen, dass Emotionen Gegenemotionen verursachen.144 Oberndorfer, Claim Management und alternative Streitbeilegung im Bau- und Anlagenvertrag,Teil 1 Grundlagen und Methoden, 163145 Oberndorfer, Claim Management und alternative Streitbeilegung im Bau- und Anlagenvertrag,Teil 1 Grundlagen und Methoden, 164, 165,16655

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