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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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4.2 Berücksichtigung bewährter StreitbeilegungskriterienDas in Kapitel 3 dargestellte und in den USA entwickelte Verfahren zur Verhandlungder Step-Negotiation, bildet die Grundlage für das im vorhergehenden Abschnittmethodisch dargestellte Stufenmodell zur Streitbeilegung. Der Grundgedanke desstufenweisen Vorgehens im Rahmen von festgesetzten Bearbeitungsfristen und derAustausch der Verhandlungspartner in den einzelnen Verhandlungsstufen werdenaufgrund ihrer Sinnhaftigkeit übernommen. Da die Methodik der Verhandlungen derParteien gleichzeitig die erfolgreichste und kostengünstigste Variante derStreitbeilegung darstellt, wird im Modell mit dieser begonnen.Um die Erfolgschancen der Verhandlungen zur Streitbeilegung zu erhöhen, werdendie erfolgversprechenden Ansätze der Mediation, der Schlichtung sowie derAdjudication und der Dispute-Boards (DB) in das Modell eingeführt. Durch dieKombination der einzelnen Verfahren können so die Vorteile gebündelt underfolgversprechend eingesetzt werden. So wird bereits auf der Stufe derProjektebene ein externer neu-traler Baubetriebsexperte berufen, der auf Basis derdurch die Parteien vorbereiteten Unterlagen durch die Methoden der Mediation denVersuch der Streitbeilegung unternimmt. Die Berufung dieses Experten als ersteexterne Instanz beruht auf den Erfahrungen aus den FIDIC-Verträgen mit derFunktion des Engineers und aus der englischen Adjudication, bei der überwiegendBaubetriebsexperten zur Streitbeilegung herangezogen werden. Darüber hinauskann er aufgrund seiner Ausbildung fachliche Fragen des Bauens neben denbaubetrieblichen Zusammenhängen bewerten. Die Einbindung der juristischenExpertise erfolgt im Regelfall in einer späteren Stufe.Auf der Stufe der Leitungsebene ist eine Ergänzung des Verhandlungsverfahrensund der Mediation durch die Schlichtung erfolgversprechend. Der bereits auf derProjektebene involvierte Baubetriebsexperte fungiert hier als Schlichter zwischen denParteien und zeigt ihnen die Risiken und Chancen des weiteren Verfahrens auf undversucht auch mit eigenen Vorschlägen, die Parteien zu einem Ergebnis zu führen.Sollte mit diesen Instrumenten kein Ergebnis zu erreichen sein, werden die Elementedes Dispute Review Boards (DRB) in das Verfahren eingeführt. Neben dem bereits150

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