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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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auch die Gemeinkosten, Lohnnebenkosten, Baustoffe, Materialien, Geräte- undMaschinenvorhaltung zu berücksichtigen. So wie die Selbstkosten, ist auch die Höhedes Gewinns vor Leistungsbeginn zu definieren.In § 5 Nr. 3, Satz 3 wird ausgeführt, dass, sobald bei der Bauausführung eineeinwandfreie Preisermittlung möglich sei, ein Leistungsvertrag abgeschlossenwerden soll. Das bis dahin bereits in einem SelbstkostenerstattungsvertragGeleistete wird entweder in den Leistungsvertrag einbezogen oder separat berechnetund vergütet.2.4 BauträgervertragIm Rahmen eines Bauträgervertrages 81 errichtet der Bauträger (Betreuer) auf einemGrundstück, das nicht im Eigentum des Erwerbers (Betreuten) steht, in eigenemNamen und für Rechnung des Betreuten aufgrund der von diesem genehmigtenPläne ein Bauwerk. Vertragliche Beziehungen bestehen hier zwischen dem Erwerberund dem Bauträger einerseits sowie dem Bauträger und den ausführendenUnternehmern sowie Planern andererseits. Der Erwerber steht somit nicht indirektem Vertragsverhältnis mit den am Bau Beteiligten. Ihm stehen somit keineunmittelbaren Mängelrechte gegenüber den Unternehmern zu. Das Grundstück, aufdem das Bauwerk errichtet wird, kann dabei im Eigentum des Erwerbers stehen odererst von einem Dritten beschafft werden, sofern eine Veräußerungs- oderErwerbsverpflichtung besteht. Entscheidend ist, dass schon während derBauausführung eine vertragliche Beziehung zwischen Erwerber und Bauträgerbesteht, die aus einem Vorvertrag resultiert oder auch eine Erwerbsverpflichtung desErwerbers beinhalten kann.Der Bauträgervertrag enthält Elemente des Kaufvertrages und des Werkvertrages. 8281 Locher, Das private Baurecht, 34982 BGH, BauR 1990, 46620

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