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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Verhandlung der Projektbeteiligten unterBeachtung vertraglich festgelegter Termine,Fristen und Formalien.Protokollierung der Ergebnisse und derArbeitsaufgaben,Feststellung des Scheiterns in Streitpunkten.Gesprächsführung auf vorgesetzterEbene ohne Beteiligung derStreitebenen über die offenenStreitpunkteVerhandlungen unter Beteiligungberatender DritterVerhandlungen unter Beteiligungneutraler Dritter, z. B. mittelsbesonderer VerhandlungsverfahrenEinigung der ParteienAnderesStreitregulierungsverfahrenAbb. 17: Variante der freien Verhandlung 174Die Variante der freien Verhandlung sieht vor, dass bereits im Vertrag feste Abläufe,Termine, Fristen und Formalien vorzusehen sind. Eine Erläuterung hierzu erfolgtjedoch nicht.3.2.4 PrivatgutachtenDas Privatgutachten, für das auch der Begriff Parteigutachten verwendet wird, ist imGrunde kein Streitregulierungsverfahren als solches. In der Praxis findet es häufigAnwendung, wenn ein Vertragspartner nicht die ausreichende Sachkompetenz zurBeurteilung einer Frage hat und sich somit im Vorfeld des Streites um eine interneKlärung des Standpunktes bemüht. 175 Insoweit ist es als Streit vermeidend anzusehen.Zur Untersuchung und Beantwortung von Fragen, die zwischen den Parteienzum Streit stehen, beauftragt einer der Vertragspartner einen Gutachter seiner Wahl.174 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 111175 Pastor, Werner/Pastor, 71, Rdn. 14867

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