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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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1 Einleitung1.1 EinführungIn Deutschland werden Probleme aus Bauverträgen in nicht ausreichender Formzwischen den Vertragsparteien selbst gelöst. 1 Vor allem werden unterschiedlicheAuslegungen der vertraglich geschuldeten Bauleistung zwischen den Parteien immerhäufiger zum Inhalt von vor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten. 2 Die Gerichte sindmit der Flut der Klagen überlastet. Hieraus und aus der zum Teil hohen Komplexitätder Streitfälle ergibt sich eine meist mehrjährige Verfahrensdauer, die in einzelnenFällen auch mehr als ein Jahrzehnt andauern kann. 3 Im Regelfall muss davonausgegangen werden, dass bei Durchschreiten aller Instanzen eine rechtskräftigeEntscheidung erst nach drei bis vier Jahren, häufig auch erst nach mehr als fünfJahren erreicht wird. 4 Die hieraus resultierenden Rechts- und Finanzunsicherheitenkönnen zu weit reichenden Konsequenzen für die Prozessbeteiligten führen.Schon im Jahre 1982 forderte in Bezug auf das allgemeine Prozessrisiko Edward A.Dauer, Rechtsprofessor an der Yale Lag School: „Ziel ist nicht, einen Prozess zugewinnen, sondern Gewinne zu steigern und Verluste zu reduzieren“. 5 DieseForderung, die Dauer in Bezug auf Konfliktmanagementsysteme bei USamerikanischenWirtschaftsunternehmen aufgestellt hatte, ist auch für die deutscheBauwirtschaft relevant. Die Baubeteiligten streben in Deutschland nach einereinfacheren und doch optimalen Problem-, also Streitlösung. 61 Englert/Franke/Grieger, Streitlösung ohne Gericht, 12 Zerhusen, Alternative Streitbeilegung im Bauwesen, 43 Englert/Grauvogel/Maurer, Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts, Rdn. 13094 Zerhusen, Alternative Streitbeilegung im Bauwesen, 75 Dauer, Corporate Dispute Management, XVII6 Englert/Franke/Grieger, Streitlösung ohne Gericht, 11

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