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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Die Beurteilung des neutralen Dritten wird für die Parteien nur dann verbindlich,wenn sie dieses einvernehmlich beschließen. Kann sich eine Streitpartei derEntscheidung des neutralen Dritten nicht anschließen, kann der Konflikt vor einemSchieds- oder ordentlichen Gericht weiter behandelt werden. 328 Abb. 34 zeichnet denAblauf eines Mini Trial übersichtlich nach.Vereinbarung des MiniTrial im BauvertragAuswahl und Bestellungdes neutralen DrittenBenennung derParteienvertreter aus derGeschäftsleitungParteienvortrag(ein bis zwei Tage)VergleichsverhandlungenMediation und Bewertung durchneutralen DrittenVergleichsverhandlungenVergleichKeine Einigung: unverbindlicheEntscheidung des neutralen DrittenVergleich auf BasisEntscheidung desneutralen DrittenGerichts- oderSchiedsgerichtsverfahrenAbb. 34: Ablauf eines Mini-Trials 3293.12.2 FactfindingDas Factfinding ist ein aus den USA stammendes Verfahren. Es wurde zurBegutachtung streitiger Fragen entwickelt. Die Parteien bestellen bei einemneutralen Dritten ein Gutachten zum strittigen Fall. Je nach vertraglicherVereinbarung zwischen den Parteien sind die Feststellungen des Gutachtersverbindlich oder unverbindlich. Bei der unverbindlichen Variante handelt es sichdabei um das bereits beschriebene Verfahren des Privatgutachtens. Bei der328 Mackie/Miles/Marsh,Commercial Dispute Resolution, 43329 Duve, Alternative Dispute Resolution (ADR) – Die außergerichtliche Streitbeilegung in den USA,BB 1998,12127

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