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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Das Schlichtungsmodell berücksichtigt die Elemente der Verhandlung und derEntscheidung. Die Vorteile der Mediation bleiben unberücksichtigt. Die Inhalte derSchlichtung werden, trotz der entsprechenden Namensgebung, nur ineingeschränkter Form berücksichtigt. Es wird das Element des eigenenLösungsvorschlages eingeführt, aber die auch bei der Schlichtung anzuwendendenInhalte des Harvard-Konzeptes werden nur sehr eingeschränkt berücksichtigt.Direkte Gespräche der Schlichter mit den Parteien sind nicht vorgesehen.Gleichzeitig lässt dieses Modell ein stufenweises, zeitlich geregeltes Vorgehenvermissen. Da die Entscheidung des Schiedsgerichts als ein festes, nicht disponiblesElement des Schlichtungsmodells vorgesehen ist, wird dieses zumindest beiöffentlichen Auftraggebern auf Widerstand stoßen, da diese sich aushaushaltsrechtlichen Gründen nicht einem privaten Schiedsgericht beugen können.3.5 MediationUnter Mediation ist eine kooperative Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösungzu verstehen, bei der die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten –des Mediators – freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine Lösungerarbeiten. 235 Die Hauptaufgabe des Mediators liegt darin, die Parteien von ihremPositionsdenken abzubringen 236 und sie so einem Ergebnis zuzuführen.Obwohl diese Ausführungen sehr modern klingen, ist die Mediation keine Erfindungder Neuzeit, sondern wurde in vielen Kulturen schon seit Jahrhunderten praktiziert. 237In den letzten Jahren hat auch in Deutschland die Mediation alsStreitregulierungsverfahren große Beachtung gefunden. Die Mediation wird häufigals erfolgreiches Streitregulierungsverfahren bezeichnet, wobei dabei auf besteErfahrungen aus den USA verwiesen wird. Der Erfolg in den USA ist jedoch daraufzurückzuführen, dass die Zivilgerichtsbarkeit dort in einem desaströsen Zustand warund sich Gerichtsverfahren zum einen als sehr teuer und zum anderen als sehrlangwierig darstellten. Weiterhin ist zu beachten, dass bei englischen und235 Wagner, Schiedsgerichtbarkeit, Schiedsgutachten, Schlichtung, Disputadjudikation, Mediation –Möglichkeiten der alternativen Konfliktlösung im Baurecht, 169236 Breidenbach/Henzler, Mediation für Juristen, 18237 Haft/Schliffen, Handbuch zur Mediation, 150 ff.96

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