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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Antrag einer Partei an dieGeschäftsstelle des VOB-AusschussesGeschäftsstelle erarbeitetanonymisierteEntscheidungsvorlageVOB-Ausschuss berät die FragestellungSchriftliche Mitteilung derunverbindlichenEntscheidung an denAntragstellerAbb. 21: Verfahren vor dem VOB-Ausschuss 186Da die Empfehlung des VOB-Ausschusses unverbindlich ist, kann diese mit einemSchlichterspruch verglichen werden. 187 Es handelt sich somit im weitesten Sinne umein Schlichtungsverfahren, das eine Partei ohne Wissen der anderen Parteidurchführen und die Ergebnisse nach eigenem Ermessen verwenden kann.3.3.5 Bewertung der VOB/B-VerfahrenBei dem Verfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B handelt es sich um ein auftraggeberseitigdominiertes Verfahren. Der Verfahrensinhalt berücksichtigt in einer eingeschränktenForm die Techniken der Verhandlung. Elemente der Mediation und Schlichtungwerden nicht berücksichtigt. Die bei diesem Verfahren vorgesehene Entscheidungwird durch den Auftraggeber getroffen, was zu einer entsprechend geringenAkzeptanz durch die Auftragnehmer führt. 188 Der Auftragnehmer hat keinerleiEinflussmöglichkeit auf die Besetzung des Entscheidungsgremiums.186 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 95187 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 96188 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 8975

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