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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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3. Ebene: SchiedsebeneDie Schiedsebene besteht aus einem Schiedsgutachter für Mängel, einemSchiedsgutachter für baubetriebliche und einem Schiedsgremium fürvertragliche Fragen. Die in diesen Positionen tätigen Experten sind bereits beiVertragsabschluss einvernehmlich durch die Parteien zu bestimmen. Insofernkann bei auftretenden Konflikten direkt gehandelt werden. DasSchiedsgremium für vertragsrechtliche Fragen ist mit jeweils der gleichenAnzahl von Rechtsanwälten der Parteien und mit einem neutraleneinvernehmlich bestimmten Juristen besetzt. Die Sachverständigen oder dasSchiedsgremium werden je nach Lage des Streitfalles gemeinsam odereinzeln angerufen und entscheiden verbindlich über die Streitigkeit. 342Bei diesem Verfahren erhalten die Parteien keine mediative Unterstützung. DasModell überspringt somit die Stufe der nicht bindenden Streitbeilegungsverfahrenzwischen Verhandlungen und verbindlichem Gutachten. Es erfolgt somit keinevermittelnde, schlichtende oder strukturierende Hilfe seitens Dritter bei denVerhandlungen. Abb. 37 zeigt das Kooperationsmodell in einer Übersicht.AGVertragAbwicklungBauvertragANBauleitungAGBauleitungANArbeitsebeneWeisungWeisungLenkungsausschussLenkungsausschussErgebnisBeschlussErgebnisSchiedsgutacherMängelSchiedsgremiumVertragSchiedsgutacherBaubetriebSchiedsebeneAbb. 37: Kooperationsmodell nach Schlapka 343342 Duve, Streit-Regulierung im Bauwesen, 132343 Oberndorfer, Claim-Management und alternative Streitbeilegung im Bau- und Anlagenvertrag, 190133

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