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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Schlichtungsvereinbarungzwischen den ParteienBestellung des SchlichtersAnhörung der Parteien,evtl. SchriftsatzwechselVerhandlungenunverbindlicherSchlichterspruchAbb. 22: Schlichtungsverfahren 195Das Schlichtungsverfahren ist eine Mischung aus einem kontradiktorischenVerfahren, wo die Streitparteien ihre Position gegenüber dem Schlichter vortragenund aufbauen, sowie einem konsensualen Verfahren, das darauf abzielt, eineeinvernehmliche Lösung eines Streites herbeizuführen. Da das Verfahrenletztendlich unverbindlich ist, bleibt der Streitpunkt zwischen den Parteien bei einerverfehlten Einigung ungelöst.Das Honorar für den Schlichter wird üblicherweise frei vereinbart. Im Regelfallhandelt es sich um einen Juristen, der nach Zeitaufwand vergütet wird. DasStundenhonorar beträgt dabei in etwa 250,00 €/Stunde 196 . Eine Verpflichtung zurBeweiserhebung besteht nicht. Die Schlichtung kann somit frei gestaltet werden. EinAnwaltszwang besteht ebenfalls nicht. Aufgrund dieser Tatsache können die direktenKosten gering gehalten und indirekte Kosten vermieden werden. 197 Die Schlichtungist somit als ein günstiges Verfahren anzusehen.Unabhängig vom Ergebnis des Schlichtervorschlages tragen die Parteien die Kosteneiner Schlichtung im Regelfall jeweils zur Hälfte.195 Duve, Streitregulierung im Bauwesen, 64196 Zerhusen, Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau), BauR 1998, 858197 Wiesel, Schlichtung und Mediation haben im Bauwesen Zukunft, IBR 2004, 5578

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