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Dokument_1.pdf (1553 KB) - Bauhaus-Universität Weimar

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Streites herbeizuführen. Da die Parteien auf dieser Ebene eher durch Generalistendenn durch Spezialisten vertreten sein werden, nimmt das Expertengremium einebesondere Stellung ein.Sollte auf dieser dritten Stufe ebenfalls kein Ergebnis zu erreichen sein, kann vordem endgültigen Gang zum ordentlichen bzw. Schiedsgericht zunächst eineExpertenentscheidung vorgelagert werden. Das Expertengremium entscheidet dabeiden Streitfall vorläufig bindend, vergleichbar dem Dispute-Adjudication-Board (DAB).Eine Aufhebung der Entscheidung ist wie bei dem Adjudication-Verfahren nur durcheinen Gang zum Schieds- bzw. ordentlichen Gericht möglich. Der Weg zum Gerichtstellt somit wie bisher die letzte und endgültige Stufe der Streitbeilegung, sozusagendie letzte Rückfallebene dar.Die Methodik des Stufenmodells der Streitbeilegung ist in der folgenden Übersichtdargestellt (Abb. 42).148

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