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Bericht - Bildung in Deutschland

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Arbeitsmarkterträge beruflicher WeiterbildungArbeitsmarkterträge beruflicher WeiterbildungArbeitsmarkterträge beruflicher Weiterbildung s<strong>in</strong>d schwer zu messen. Das heißtnicht, dass es sie nicht gibt. Aber die Heterogenität beruflicher Weiterbildungsmaßnahmenund die Vielfalt von Gründen für <strong>in</strong>dividuelle berufliche Positionsveränderungenmachen e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Zuordnung von Weiterbildungsaktivitäten zu beruflichenVeränderungen auf dem Arbeitsmarkt kaum möglich. Die Messung von Effektenwird zusätzlich dadurch erschwert, dass unklar ist, <strong>in</strong> welchem Zeitraum man sieerwartet – ob unmittelbar nach Maßnahmen oder nach e<strong>in</strong>em längeren Zeitraum, <strong>in</strong>dem erworbene berufliche Kompetenzen wirksam werden können.E<strong>in</strong>e der wenigen belastbaren Datenquellen bilden die E<strong>in</strong>gliederungserhebungender Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Absolventen von Fördermaßnahmen zurberuflichen Weiterbildung der BA nach § 11 SGB III, auch wenn dies e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungauf nur e<strong>in</strong>en Weiterbildungstyp darstellt. Allerd<strong>in</strong>gs repräsentieren die BA-Maßnahmen den zurzeit wohl kostenaufwendigsten und quantitativ bedeutsamstenTyp <strong>in</strong>stitutionalisierter arbeitsmarktbezogener Weiterbildung (vgl. G2). Ihr Arbeitsmarktertragwird nur an e<strong>in</strong>em Merkmal, dem Erwerbsstatus nach Beendigung derWeiterbildungsmaßnahme, verdeutlicht.Die im Rahmen der aktiven Arbeitsförderungspolitik durchgeführten Maßnahmensollen nach § 77 SGB III vor allem dazu dienen, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeitbedrohte Personen wieder <strong>in</strong> Beschäftigung e<strong>in</strong>zugliedern bzw. nicht arbeitsloswerden zu lassen. Die ab 2000 e<strong>in</strong>geführten Maßnahmen zur Verschärfung derZugangsbed<strong>in</strong>gungen zur Weiterbildungsförderung (Job-AQTIV-Gesetz vom 1.1.2002,Hartz I vom 1.1.2003, Maßnahmezertifizierung-AZWW 1 vom 1.7.2004 u. a.) und diePolitik der BA haben seit 2000 zu e<strong>in</strong>em deutlichen Rückgang der E<strong>in</strong>tritte <strong>in</strong> Weiterbildungsmaßnahmenum <strong>in</strong>sgesamt 65% geführt (Abb. G4-1, Tab. G4-1A).Diese E<strong>in</strong>schränkung der Förderung hat <strong>in</strong> mehrfacher H<strong>in</strong>sicht Selektionsprozessenach sich gezogen. So verschieben sich die Anteile zwischen Männern undFrauen zu Ungunsten der Frauen (von 49% zu 44%), von den älteren zugunsten derjüngeren Arbeitnehmer (von 26% auf 32% bei den unter 30-Jährigen). Vor allem kommtes zu e<strong>in</strong>er drastischen Umschichtung <strong>in</strong> der geplanten Maßnahmedauer von längerenzu kürzeren Maßnahmen (Tab. G4-1A). Auch wenn die Dauer e<strong>in</strong>er Maßnahme nochAbb. G4-1: E<strong>in</strong>tritte von Teilnehmern <strong>in</strong> Maßnahmen zur Förderung der beruflichenWeiterbildung 2000 bis 2004 nach RegionenEffekte beruflicherWeiterbildungschwer abzuschätzenE<strong>in</strong>schränkungder Weiterbildungsförderungseit 2000G4600.000500.000400.000300.000200.000100.00002000 2001 2002 20032004<strong>Deutschland</strong>WestdeutschlandOstdeutschlandQuelle: Bundesagentur für Arbeit1 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWW vom 16.6.2004133

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