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Bericht - Bildung in Deutschland

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Übergang <strong>in</strong> die SchuleAbb. C4-2: Anteil der 6-jährigen K<strong>in</strong>der im Primarbereich an allen 6-Jährigen<strong>in</strong> ausgewählten Staaten Europas 2003 (<strong>in</strong> %)DänemarkF<strong>in</strong>nlandPolenSchwedenUngarn<strong>Deutschland</strong>TschechienSlowakeiÖsterreichLuxemburgC4BelgienIslandGriechenlandNorwegenNiederlandeVere<strong>in</strong>igtes KönigreichIrlandSpanienItalienFrankreichPortugal0 20 40 60 80100 <strong>in</strong> %Quelle: OECD (2005), <strong>Bildung</strong> auf e<strong>in</strong>en Blick. ParisStellt man die unterschiedliche E<strong>in</strong>schulungspraxis <strong>in</strong> Beziehung zu den IGLU- undPISA-Befunden, so lässt sich ke<strong>in</strong> unmittelbarer Zusammenhang zwischen E<strong>in</strong>schulungsalterund den Ergebnissen <strong>in</strong>ternationaler Leistungsvergleichsstudien erkennen.Methodische ErläuterungenAnteil vorzeitig und verspätet e<strong>in</strong>geschulter K<strong>in</strong>derDie Prozentangaben beziehen sich auf alle E<strong>in</strong>schulungen (vorzeitige, fristgemäße, verspätete, E<strong>in</strong>schulung geistig Beh<strong>in</strong>derterund sonstige E<strong>in</strong>schulungen) ohne Nichte<strong>in</strong>schulungen (Zurückstellung und Befreiung).Regelungen zum Schule<strong>in</strong>trittBis zum Schuljahr 2004/05 war e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen Ländern schulpflichtig, wenn es spätestens am 30. Juni des E<strong>in</strong>schulungsjahrssechs Jahre alt geworden war. Fristgemäß e<strong>in</strong>geschult wurden also K<strong>in</strong>der, die zwischen dem 1. Juli des Vorjahresund dem 30. Juni des E<strong>in</strong>schulungsjahrs sechs Jahre alt wurden, sodass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Jahrgangsstufe K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>em Altersunterschiedvon bis zu e<strong>in</strong>em Jahr saßen. Ist e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d nach dem 30. Juni des E<strong>in</strong>schulungsjahrs geboren, kann es aufWunsch der Eltern vorzeitig e<strong>in</strong>geschult werden („Kann-K<strong>in</strong>der“). Ob dazu e<strong>in</strong>e Anmeldung durch die Eltern genügt oderzusätzlich e<strong>in</strong> Gutachten nötig ist, handhaben die Länder unterschiedlich. Auch die Fristen für Kann-K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> denLändern unterschiedlich weit bemessen. In der Tendenz werden die Fristen überall ausgeweitet, sodass die Altersspanne<strong>in</strong> der ersten Jahrgangsstufe e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halb Jahre und mehr betragen kann.Schulpflichtige K<strong>in</strong>der können zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig s<strong>in</strong>d. Die Entscheidung darüber fälltletztlich die Schule, wobei <strong>in</strong> der Regel die Eltern, der K<strong>in</strong>dergarten und Ärzte oder andere Experten beteiligt werden. Inder Regel werden zurückgestellte K<strong>in</strong>der im darauf folgenden Schuljahr verspätet e<strong>in</strong>geschult. Zum Schuljahr 2005/06haben mehrere Länder den Beg<strong>in</strong>n der Schulpflicht vorverlegt. Seit dem KMK-Beschluss von 1997 wurden zudem vorzeitigeE<strong>in</strong>schulungen erleichtert, z. B. durch Verzicht auf e<strong>in</strong>en formalen Antrag der Eltern.45

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